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Stöhlmacher Consulting GmbH

IT-gestützten, Basis-IT, Digitalisierungsprozess..., IT-bezogenen, IT-Interim-Manager, Strategiefahrplan, Verbesserungsmaßnahmen, Interims-Manager, Vorkenntnissen, Auslagerung
Adresse / Anfahrt
Ricarda-Huch-Straße 5
48161 Münster
1x Adresse:

Hohe Bleichen 8
20354 Hamburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
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3x HR-Bekanntmachungen:

2022-02-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2022. Geschäftsanschrift: Ricarda-Huch-Straße 5, 48161 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung und Handel mit EDV-Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Stöhlmacher, Michael, Münster, *17.02.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-03-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme des unter der Firma Michael Stöhlmacher e.K. betriebenen Unternehmens mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 11474) im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.03.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.03.2022 das von dem Inhaber, Michael Stöhlmacher, geb. am 17.02.1969, unter der Firma Michael Stöhlmacher e.K. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 11474) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-25:
Die Ausgliederung ist auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.03.2022 eingetragen geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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