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Stützpunkt-Trainingsgeräte GmbH

Medizingerätehersteller, Stützpunkttrainer, KAATSU..., Mobilisationstraining, Stabilisations, Faszientraining, Atemtraining, Mobilisation, Atemkapazität
Adresse / Anfahrt
Nikolaus-Wahl-Straße 12
63796 Kahl a. Main
1x Adresse:

Hauptstraße 200
63872 Heimbuchenthal


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-11-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2015. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 200, 63872 Heimbuchenthal. Gegenstand des Unternehmens: die Planung, die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von medizinischen Trainingsgeräten und Sportgeräten. Hierzu gehören weiter Schulungs-, Beratungs- und Fortbildungsdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauer, Matthias, Heimbuchenthal, *13.09.1972; Kirchner, Frank, Kahl, *27.04.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-07-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Kahl. Geschäftsanschrift: Nikolaus-Wahl-Straße 12, 63796 Kahl. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bauer, Matthias, Heimbuchenthal, *13.09.1972.

2019-08-13:
Die F/K/Health & Sports Solution GmbH mit dem Sitz in Kahl ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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