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St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH
47475 Kamp-LintfortDE
mind. 109 Mitarbeiter
12x HR-Bekanntmachungen:
2006-09-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 21.12.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2005 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH mit Sitz in Münster (Münster, HRB 10591) übertragen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, deren Gläugiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläugigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-05-06:
Bestellt als Geschäftsführer: Rosing, Reinhold, Greven, *05.01.1951.
2009-12-07:
Geschäftsanschrift: Bürgerm.Schmelzing-Str.90, 47475 Kamp-Lintfort. Bestellt als Geschäftsführer: Köck, Ottmar, Balve, *23.04.1959.
2010-04-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Rosing, Reinhold, Greven, *05.01.1951.
2011-05-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wigge, Theodor, Sonsbeck, *15.09.1950.
2011-09-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Lübbers, Josef, Kamp-Lintfort, *27.10.1968.
2013-12-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 und 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 6 (Geschäftsführung/Vertretung) beschlossen. Desweiteren wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe sowie der Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem gesamten Gebiet der Caritas. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb des St. Bernhard-Hospitals Kamp-Lintfort; - durch die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen. Sie kann sich an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen und für andere gemeinnützige Einrichtungen Leistungen erbringen (z. B.: Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)). Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St.Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2014-03-26:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Köck, Ottmar, Balve, *23.04.1959, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Köck, Ottmar, Balve, *23.04.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Middendorf, Conrad, Bremen, *04.01.1975, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-03-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Goedereis, Klaus, Ahlen, *04.06.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Lübbers, Josef, Kamp-Lintfort, *27.10.1968, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Lübbers, Josef, Kamp-Lintfort, *27.10.1968.
2020-01-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 3 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb des St. Bernhard-Hospitals in Kamp-Lintfort; -durch die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; -durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; -die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St.Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen.
2021-12-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen a n andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb des St. Bernhard-Hospitals in Kamp-Lintfort; - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/- pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft verwirklicht die genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Medikamentenversorgung sowie die Gestellung von Personal (Pflegeschülern) und Sachmitteln (Räumlichkeiten und medizinische Geräte der physikalischen Therapie) an die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw., Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St, Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Förderkörperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: - St. Franziskus-Stiftung Münster - St. Rochus-Hospital GmbH - St. Clemens GmbH - St. Nikolaus GmbH - St. Vincenz-Gesellschaft mbH - Maria-Josef Hospital Greven GmbH - St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH - St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH - St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH - St. Franziskus-Hospital GmbH - St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH - St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH - Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH - Elisabeth Krankenhaus GmbH, - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp- Lintfort Gm bH - St. Ludgerus-Haus GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen Gm bH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/Bockum- Hövel gGmbH - Ambulante Reha Bad Hamm GmbH - Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH - Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH - Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH - Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH - Therastift GmbH - St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH - Klinik Maria Frieden Telgte GmbH - MediaVita GmbH - sjs catering + management GmbH - Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH - MKS Energie GmbH - medical ORDER services GmbH - medical ORDER instruments GmbH - Mauritzer Krankenhaus Management (MKM) GmbH - FAC'T GmbH - M EDIPLAN Krankenhausplanungsgesellschaft mbH - FAC'T IT GmbH - FAC'T RS GmbH - FAC'T GS GmbH - MKS IT GmbH - BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH - St. Christophorus Ambulante Pflege GmbH - ZaR Zentrum für ambulante Rehabilitation GmbH - Verein der Freunde und Förderer für die Hospizarbeit e.V. - Altenzentrum Klarastift gGmbH - Ambulante Dienste Klarastift GmbH Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen.
2006-09-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 21.12.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2005 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH mit Sitz in Münster (Münster, HRB 10591) übertragen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, deren Gläugiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläugigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-05-06:
Bestellt als Geschäftsführer: Rosing, Reinhold, Greven, *05.01.1951.
2009-12-07:
Geschäftsanschrift: Bürgerm.Schmelzing-Str.90, 47475 Kamp-Lintfort. Bestellt als Geschäftsführer: Köck, Ottmar, Balve, *23.04.1959.
2010-04-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Rosing, Reinhold, Greven, *05.01.1951.
2011-05-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wigge, Theodor, Sonsbeck, *15.09.1950.
2011-09-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Lübbers, Josef, Kamp-Lintfort, *27.10.1968.
2013-12-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 und 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 6 (Geschäftsführung/Vertretung) beschlossen. Desweiteren wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe sowie der Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem gesamten Gebiet der Caritas. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb des St. Bernhard-Hospitals Kamp-Lintfort; - durch die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen. Sie kann sich an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen und für andere gemeinnützige Einrichtungen Leistungen erbringen (z. B.: Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)). Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St.Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2014-03-26:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Köck, Ottmar, Balve, *23.04.1959, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Köck, Ottmar, Balve, *23.04.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Middendorf, Conrad, Bremen, *04.01.1975, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-03-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Goedereis, Klaus, Ahlen, *04.06.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Lübbers, Josef, Kamp-Lintfort, *27.10.1968, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Lübbers, Josef, Kamp-Lintfort, *27.10.1968.
2020-01-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 3 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb des St. Bernhard-Hospitals in Kamp-Lintfort; -durch die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; -durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; -die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St.Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen.
2021-12-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen a n andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb des St. Bernhard-Hospitals in Kamp-Lintfort; - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/- pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft verwirklicht die genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Medikamentenversorgung sowie die Gestellung von Personal (Pflegeschülern) und Sachmitteln (Räumlichkeiten und medizinische Geräte der physikalischen Therapie) an die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw., Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St, Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Förderkörperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: - St. Franziskus-Stiftung Münster - St. Rochus-Hospital GmbH - St. Clemens GmbH - St. Nikolaus GmbH - St. Vincenz-Gesellschaft mbH - Maria-Josef Hospital Greven GmbH - St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH - St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH - St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH - St. Franziskus-Hospital GmbH - St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH - St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH - Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH - Elisabeth Krankenhaus GmbH, - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp- Lintfort Gm bH - St. Ludgerus-Haus GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen Gm bH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/Bockum- Hövel gGmbH - Ambulante Reha Bad Hamm GmbH - Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH - Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH - Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH - Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH - Therastift GmbH - St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH - Klinik Maria Frieden Telgte GmbH - MediaVita GmbH - sjs catering + management GmbH - Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH - MKS Energie GmbH - medical ORDER services GmbH - medical ORDER instruments GmbH - Mauritzer Krankenhaus Management (MKM) GmbH - FAC'T GmbH - M EDIPLAN Krankenhausplanungsgesellschaft mbH - FAC'T IT GmbH - FAC'T RS GmbH - FAC'T GS GmbH - MKS IT GmbH - BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH - St. Christophorus Ambulante Pflege GmbH - ZaR Zentrum für ambulante Rehabilitation GmbH - Verein der Freunde und Förderer für die Hospizarbeit e.V. - Altenzentrum Klarastift gGmbH - Ambulante Dienste Klarastift GmbH Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen.