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St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH
40668 MeerbuschDE
mind. 17 Mitarbeiter
12x HR-Bekanntmachungen:
2005-06-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.1973, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma - Sitz), § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) Ziffer 3 und 4, § 6 (Geschäftsführung, Vertretung), Ziffer 2, § 7 (Gesellschafterversammlung) Ziffer 5, § 10 (Gewinn, Verwendung des Jahresergebnisses) Ziffer 2 und § 14 (Spitzenverband) und mit ihr die Sitzverlegung von Münster (bisher AG Münster HRB 812) nach Krefeld beschlossen. Gegenstand: 1. Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Altenpflege, die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. 2. Der Gesellschaftszweck wird inbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderungund Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege, der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung, b) die Aus- und Fortbildung von Kranken- und Altenpflegern/-pflegerinnen, Diätküchen- und Küchenpersonal und in sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege. 3. Die Gesellschaft a) darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen, b) kann sich an anderen gemeinnützigen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen und für andere Einrichtungen Leistungen erbringen oder von solchen beziehen (z.B.: Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch- pflegerischen Bereich, Labor, Röntgen). Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 4. Die Gesellschaft hat aufgrund ihrer gesellschaftlichsrechtlichen Beziehungen zu der St. Franziskus-Stiftung deren Ziele zu berücksichtigen. Die Gesellschaft hat die von ihr unterhaltenen Einrichtungen unter Beachtung der Grundsätze der römisch-katholischen Kirche zu betreiben und kirchlich pastorale Vereinbarungen mit Dritten zu beachten. 5. Die Gesellschaft wird in Wahrnehmung der in Abs. 1 genannten Aufgaben auf dem gesamten Gebiete der Caritas tätig. 6. Die Gesellschaft verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO 1977), und zwar insbesondere durch die in Abs. 1 bzw. Abs. 2 genannten Aufgaben. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Dr. Goedereis, Klaus, Ahlen, *04.06.1969; Mellis, Norbert, Oberhausen, *22.08.1949; Rosing, Reinhold, Greven, *05.01.1951; Wigge, Theodor, Sonsbeck, *15.09.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Plantholt, Joachim, Düsseldorf, *18.01.1970.
2009-09-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wigge, Theodor, Sonsbeck, *15.09.1950. Bestellt als Geschäftsführer: Köck, Ottmar, Balve, *23.04.1959, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-10-08:
Geschäftsanschrift: Hauptstraße 74-76, 40668 Meerbusch. Nicht mehr Geschäftsführer: Mellis, Norbert, Oberhausen, *22.08.1949.
2010-03-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Rosing, Reinhold, Greven, *05.01.1951.
2011-09-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Werner, Thomas, Krefeld, *17.12.1963.
2014-01-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und § 6 (Geschäftsführung/Vertretung). Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe sowie der Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem gesamten Gebiet der Caritas. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen. Sie kann sich an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen und für andere gemeinnützige Einrichtungen Leistungen erbringen (z. B.: Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)). Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
2015-12-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Köck, Ottmar, Balve, *23.04.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Middendorf, Conrad, Bremen, *04.01.1975, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Werner, Thomas, Krefeld, *17.12.1963.
2016-08-16:
Prokura erloschen: Plantholt, Joachim, Düsseldorf, *18.01.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Potysch, Peter, Ascheberg, *03.06.1984.
2020-01-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 2.1 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 2.2 Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb des St. Elisabeth-Hospitals in Meerbusch-Lank; -die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teil-stationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; -die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; -die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen.
2020-01-24:
Ergänzung zur Eintragung vom 13.01.2020 Ferner wurde § 3 geändert.
2020-08-17:
Prokura erloschen: Potysch, Peter, Ascheberg, *03.06.1984. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Held, Julia, Oberhausen, *24.04.1984.
2021-12-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb des St. Elisabeth-Hospitals in Meerbusch-Lank; - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege -auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.1 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Medikamentenversorgung sowie die Gestellung von Personal und Sachmitteln (Räumlichkeiten und medizinische Geräte der physikalischen Therapie) an die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Förderkörperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: - St. Franziskus-Stiftung Münster - St. Rochus-Hospital GmbH - St. Clemens GmbH - St. Nikolaus GmbH - St. Vincenz-Gesellschaft mbH - Maria-Josef Hospital Greven GmbH - St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH - St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH - St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH - St. Franziskus-Hospital GmbH - St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH - St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH - Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH - Elisabeth Krankenhaus GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp-Lintfort GmbH - St. Ludgerus-Haus GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH - Ambulante Reha Bad Hamm GmbH - Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH - Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH - Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH - Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH - Therastift GmbH - St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH - Klinik Maria Frieden Telgte GmbH - MediaVita GmbH; - sjs catering + management GmbH - Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH - MKS Energie GmbH - medical ORDER services GmbH - medical ORDER instruments GmbH - Mauritzer Krankenhaus Management (MKM) GmbH - FAC'T GmbH - MEDIPLAN Krankenhausplanungsgesellschaft mbH - FAC'T IT GmbH - FAC'T RS GmbH - FAC'T GS GmbH - MKS IT GmbH - BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH - St. Christophorus Ambulante Pflege GmbH - ZaR Zentrum für ambulante Rehabilitation GmbH - Verein der Freunde und Förderer für die Hospizarbeit e.V. - Altenzentrum Klarastift gGmbH - Ambulante Dienste Klarastift GmbH. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
2005-06-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.1973, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma - Sitz), § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) Ziffer 3 und 4, § 6 (Geschäftsführung, Vertretung), Ziffer 2, § 7 (Gesellschafterversammlung) Ziffer 5, § 10 (Gewinn, Verwendung des Jahresergebnisses) Ziffer 2 und § 14 (Spitzenverband) und mit ihr die Sitzverlegung von Münster (bisher AG Münster HRB 812) nach Krefeld beschlossen. Gegenstand: 1. Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Altenpflege, die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. 2. Der Gesellschaftszweck wird inbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderungund Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege, der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung, b) die Aus- und Fortbildung von Kranken- und Altenpflegern/-pflegerinnen, Diätküchen- und Küchenpersonal und in sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege. 3. Die Gesellschaft a) darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen, b) kann sich an anderen gemeinnützigen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen und für andere Einrichtungen Leistungen erbringen oder von solchen beziehen (z.B.: Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch- pflegerischen Bereich, Labor, Röntgen). Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 4. Die Gesellschaft hat aufgrund ihrer gesellschaftlichsrechtlichen Beziehungen zu der St. Franziskus-Stiftung deren Ziele zu berücksichtigen. Die Gesellschaft hat die von ihr unterhaltenen Einrichtungen unter Beachtung der Grundsätze der römisch-katholischen Kirche zu betreiben und kirchlich pastorale Vereinbarungen mit Dritten zu beachten. 5. Die Gesellschaft wird in Wahrnehmung der in Abs. 1 genannten Aufgaben auf dem gesamten Gebiete der Caritas tätig. 6. Die Gesellschaft verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO 1977), und zwar insbesondere durch die in Abs. 1 bzw. Abs. 2 genannten Aufgaben. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Dr. Goedereis, Klaus, Ahlen, *04.06.1969; Mellis, Norbert, Oberhausen, *22.08.1949; Rosing, Reinhold, Greven, *05.01.1951; Wigge, Theodor, Sonsbeck, *15.09.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Plantholt, Joachim, Düsseldorf, *18.01.1970.
2009-09-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wigge, Theodor, Sonsbeck, *15.09.1950. Bestellt als Geschäftsführer: Köck, Ottmar, Balve, *23.04.1959, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-10-08:
Geschäftsanschrift: Hauptstraße 74-76, 40668 Meerbusch. Nicht mehr Geschäftsführer: Mellis, Norbert, Oberhausen, *22.08.1949.
2010-03-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Rosing, Reinhold, Greven, *05.01.1951.
2011-09-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Werner, Thomas, Krefeld, *17.12.1963.
2014-01-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und § 6 (Geschäftsführung/Vertretung). Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe sowie der Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem gesamten Gebiet der Caritas. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen. Sie kann sich an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen und für andere gemeinnützige Einrichtungen Leistungen erbringen (z. B.: Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)). Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
2015-12-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Köck, Ottmar, Balve, *23.04.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Middendorf, Conrad, Bremen, *04.01.1975, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Werner, Thomas, Krefeld, *17.12.1963.
2016-08-16:
Prokura erloschen: Plantholt, Joachim, Düsseldorf, *18.01.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Potysch, Peter, Ascheberg, *03.06.1984.
2020-01-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 2.1 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 2.2 Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb des St. Elisabeth-Hospitals in Meerbusch-Lank; -die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teil-stationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; -die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; -die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen.
2020-01-24:
Ergänzung zur Eintragung vom 13.01.2020 Ferner wurde § 3 geändert.
2020-08-17:
Prokura erloschen: Potysch, Peter, Ascheberg, *03.06.1984. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Held, Julia, Oberhausen, *24.04.1984.
2021-12-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb des St. Elisabeth-Hospitals in Meerbusch-Lank; - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege -auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.1 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Medikamentenversorgung sowie die Gestellung von Personal und Sachmitteln (Räumlichkeiten und medizinische Geräte der physikalischen Therapie) an die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Förderkörperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: - St. Franziskus-Stiftung Münster - St. Rochus-Hospital GmbH - St. Clemens GmbH - St. Nikolaus GmbH - St. Vincenz-Gesellschaft mbH - Maria-Josef Hospital Greven GmbH - St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH - St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH - St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH - St. Franziskus-Hospital GmbH - St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH - St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH - Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH - Elisabeth Krankenhaus GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp-Lintfort GmbH - St. Ludgerus-Haus GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH - Ambulante Reha Bad Hamm GmbH - Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH - Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH - Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH - Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH - Therastift GmbH - St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH - Klinik Maria Frieden Telgte GmbH - MediaVita GmbH; - sjs catering + management GmbH - Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH - MKS Energie GmbH - medical ORDER services GmbH - medical ORDER instruments GmbH - Mauritzer Krankenhaus Management (MKM) GmbH - FAC'T GmbH - MEDIPLAN Krankenhausplanungsgesellschaft mbH - FAC'T IT GmbH - FAC'T RS GmbH - FAC'T GS GmbH - MKS IT GmbH - BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH - St. Christophorus Ambulante Pflege GmbH - ZaR Zentrum für ambulante Rehabilitation GmbH - Verein der Freunde und Förderer für die Hospizarbeit e.V. - Altenzentrum Klarastift gGmbH - Ambulante Dienste Klarastift GmbH. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.