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St. Elisabeth-Krankenhaus Salzgitter gemeinnützige GmbH

Veranstaltungen, Gesundheitscampus, Chirurgische..., Verwaltungsmitarbeiter, Elisabeth Vinzenz, Elisabeth Vinzenz Verbundes, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, Pflegekraft
Adresse / Anfahrt
Liebenhaller Straße 20
38259 Salzgitter
Kontakt
39 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 39 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2010-12-15:
Geschäftsanschrift: Liebenhaller Straße 20, 38259 Salzgitter. Bestellt als Geschäftsführer: Jitschin, Wolfgang, Braunschweig, *27.02.1953, einzelvertretungsberechtigt.

2011-01-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Ahting, Hermann, Salzgitter, *28.02.1945.

2011-11-30:
Geschäftsführer: Jitschin, Wolfgang, Braunschweig, *27.02.1953, Vetretungsbefugnis geändert, nun einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-09-19:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Zehle, Gregor Peter, Alfter, *16.09.1971, einzelvertretungsberechtigt.

2014-02-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Anerkennung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes) beschlossen.

2016-01-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1 und § 3 (Zweck der Gesellschaft) beschlossen. Neue Firma: St. Elisabeth-Krankenhaus Salzgitter gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 Abgabenordnung. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des St. Elisabeth-Krankenhauses in Salzgitter. Die Gesellschaft erfüllt hiermit den christlichen-caritativen Ordensauftrag der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in Hildesheim.

2016-12-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Zehle, Gregor Peter, Alfter, *16.09.1971.

2017-10-26:
Nicht mehr Geschäftsführer: Jitschin, Wolfgang, Braunschweig, *27.02.1953. Bestellt als Geschäftsführer: Blume, Lutz, Hildesheim, *07.02.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-11-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO), ebenso durch die Förderung der christlichen Religion katholischen Bekenntnisses. (2) Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft das Errichten und Betreiben von Krankenhäusern, insbesondere des St. Elisabeth-Krankenhauses in Salzgitter, sowie von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Rehabilitation und vergleichbaren Hilfsangeboten. Die Gesellschaft dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten sowie der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Gesellschaft verwirklicht ihren kirchlichen Zweck insbesondere durch das Feiern von Gottesdiensten sowie die seelsorgerische Betreuung von kranken und zu pflegenden Menschen und durch eine kirchlich-caritative Ausbildung der in der Gesellschaft und den verbundenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. Verkündigung und Seelsorge gehören zu ihren Aufgaben. (3) Darüber hinaus kann der Zweck der Gesellschaft durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklicht werden, insbesondere für die steuerbegünstigten Einrichtungen des Elisabeth Vinzenz Verbundes in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke.

2021-12-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO), ebenso durch die Förderung der christlichen Religion katholischen Bekenntnisses. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Krankenhäusern, insbesondere des St. Elisabeth-Krankenhauses in Salzgitter, sowie von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Rehabilitation und vergleichbaren Hilfsangeboten. Die Gesellschaft dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten sowie der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal. Die Gesellschaft verwirklicht ihren kirchlichen Zweck insbesondere durch das Feiern von Gottesdiensten sowie die seelsorgerische Betreuung von kranken und zu pflegenden Menschen und durch eine kirchlich-caritative Ausbildung der in der Gesellschaft und den verbundenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. Verkündigung und Seelsorge gehören zu ihren Aufgaben. (3) Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere die steuerbegünstigten Einrichtungen in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Elisabeth Vinzenz Verbundes, oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die (vergünstigte) Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. (4) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Lieferungen und Dienstleistungen jeglicher Art sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen, Versorgungsleistungen mit Energie und durch die Überlassung von Personal. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverbund um die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, vornehmlich mit den in der Anlage zum Gesellschaftsvertrag aufgeführten Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen.

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