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St. Martini GmbH

Veranstaltungen, Altenpflegeheim, Palliativzentrum..., EndoProthetik, Notaufnahme, Hospiz, Verbund, Ambulantes, AltenpflegeheimGöttinger, Sicherheitsbeauftragten, beschränkter
Adresse / Anfahrt
Göttinger Straße 34
37115 Duderstadt
2x Adresse:

Alarichstraße 12-17
12105 Berlin


Mühlweg 1a
37327 Leinefelde-Worbis


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20 Ansprechpartner/Personen
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mind. 20 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2013-09-20:
Geschäftsanschrift: Göttinger Straße 34, 37115 Duderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Thoridt, Jürgen, Brilon, *13.10.1966. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Zehle, Gregor Peter, Alfter, *16.09.1971, einzelvertretungsberechtigt.

2014-02-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Anerkennung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes) beschlossen.

2014-04-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Kohlstedde, Markus, Emsdetten, *23.02.1971, einzelvertretungsberechtigt.

2016-01-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 3 und § 13 (Geschäftsführer) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: 1) Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. 2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 Abgabenordnung. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des St. Martini Krankenhauses in Duderstadt. Die Gesellschaft erfüllt hiermit den christlich-caritativen Ordensauftrag der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in Hildesheim. 3) Ziel des Unternehmens ist die optimale Krankenhausversorgung der Bevölkerung in Fortführung des gegenwärtigen hohen Standards. 4) Die Gesellschaft ist berechtigt, Betriebe oder Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen und sich an solchen zu beteiligen, wenn dies der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dient. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

2017-01-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Zehle, Gregor Peter, Alfter, *16.09.1971.

2019-02-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: St. Martini GmbH. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Errichten und Betreiben von Krankenhäusern und Altenheimen sowie insbesondere von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Rehabilitation und vergleichbaren Hilfsangeboten. Die Gesellschaft dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten sowie der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen und der stationären, teilstationären und ambulanten Unterbringung, Behandlung und Pflege von alten Menschen sowie der Hilfe für hilfsbedürftige Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Gesellschaft verwirklicht ihren kirchlichen Zweck insbesondere durch das Feiern von Gottesdiensten sowie die seelsorgerische Betreuung von kranken und zu pflegenden Menschen und durch eine kirchlich-caritative Ausbildung der in der Gesellschaft und den verbundenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. Verkündigung und Seelsorge gehören zu ihren Aufgaben. Darüber hinaus kann der Zweck der Gesellschaft durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklicht werden, insbesondere für die steuerbegünstigten Einrichtungen des Elisabeth Vinzenz Verbundes in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Kohlstedde, Markus, Duderstadt, *23.02.1971, einzelvertretungsberechtigt.

2022-01-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 7 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche, insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO), ebenso durch die Förderung der christlichen Religion katholischen Bekenntnisses. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Krankenhäusern, Altenheimen und ambulanten Hospizdiensten sowie insbesondere von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Rehabilitation und vergleichbaren Hilfsangeboten. Die Gesellschaft dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten sowie der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen und der stationären, teilstationären und ambulanten Unterbringung, Behandlung und Pflege von alten Menschen sowie der Hilfe für hilfsbedürftige Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal. Die Gesellschaft verwirklicht ihren kirchlichen Zweck insbesondere durch das Feiern von Gottesdiensten sowie die seelsorgerische Betreuung von kranken und zu pflegenden Menschen und durch eine kirchlich-caritative Ausbildung der in der Gesellschaft und den verbundenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. Verkündigung und Seelsorge gehören zu ihren Aufgaben. (3) Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere die steuerbegünstigten Einrichtungen in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Elisabeth Vinzenz Verbundes oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die (vergünstigte) Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. (4) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Lieferungen und Dienstleistungen jeglicher Art sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen, Versorgungsleistungen mit Energie und durch die Überlassung von Personal. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverbund um die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, vornehmlich mit den in der Anlage zum Gesellschaftsvertrag aufgeführten Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen.

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