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St. Vincenz-Gesellschaft mbH
59227 AhlenDE
6x Adresse:
Wiemstraße 9
59320 Ennigerloh
Robert-Koch-Straße 28
59227 Ahlen
Hafenstraße 29-31
48153 Münster
Kampstraße 13-15
59227 Ahlen
Postfach 100251
48051 Münster
Spiekersstraße 40a
59269 Beckum
Wiemstraße 9
59320 Ennigerloh
Robert-Koch-Straße 28
59227 Ahlen
Hafenstraße 29-31
48153 Münster
Kampstraße 13-15
59227 Ahlen
Postfach 100251
48051 Münster
Spiekersstraße 40a
59269 Beckum
mind. 26 Mitarbeiter
11x HR-Bekanntmachungen:
2005-08-12:
Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Goedereis, Klaus, Münster, *04.06.1969, einzelvertretungsberechtigt.
2006-05-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiter wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Gegenstandes und die Änderung des § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 24.04.2006 weiter beschlossen, das Stammkapital (DEM 90.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 46.016,27 um EUR 983,73 auf EUR 47.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Neue Firma: St. Vincenz-Gesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand und Zweck des Unternehmens sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Behindertenhilfe, der Altenhilfe sowie die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. 2. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesellschaft dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Rehabilitationund der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung. b) die Aus- und Fortbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehugnspflegern/-pflegerinnen, Diätküchen- und Küchenpersonal und in sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten-, Behinderten- und Gesundheitspflege. 3. Die Gesellschaft a) darf alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen, b) kann sich an anderen Einrichtungen der Kranken-, Behinderten-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und /oder Kooperationen eingehen und für andere gemeinnützige Einrichtungen Leistungen erbringen (z.B. Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch-pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)). Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 4. Die Gesellschaft hat aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu der St. Franziskus-Stiftung deren Zielezu berücksichtigen. 5. Die Gesellschaft wird in Wahrnehmung der in Abs. 1 genannten Aufgaben auf dem gesamten Gebiet der Caritas tätig. 6. Die Gesellschaft verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO 1977), und zwar insbesondere durch die in Abs. 1 bzw. Abs. 2 genannten Aufgaben. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 47.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit einer anderen gemeinnützigen Institution durchzuführen.
2006-09-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 21.12.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2005 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, 25 AR 526/06) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-10-10:
In Ergänzung der Eintragung vom 15.09.2006 nachgetragen: Die neu gegründete Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH ist jetzt unter HRB 10591 eingetragen.
2009-06-09:
Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Str. 28, 59227 Ahlen. Bestellt als Geschäftsführer: Hinkelmann, Wilhelm, Hamm, *24.05.1946, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Goedereis, Klaus, Münster, *04.06.1969; Stapper-Müer, Joachim, Verwaltungsdirektor, Münster.
2009-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 12 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 2.2 Gegenstand und Zweck des Unternehmens sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Behindertenhilfe, der Altenhilfe sowie die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. Der Gesellschaftszweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch a) die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesellschaft dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Behindertenhilfe, der Alten-, und Krankenpflege, der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung. Hiervon umfasst ist insbesondere das Angebot von geeignetem Wohnen für Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung und eine umfassende Betreuung. b) die Errichtung und der Betrieb einer Fachschule (Berufskolleg) für Heilerziehungspflege. c) Die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere in den vorgenannten Bereichen. 2.3 Die Gesellschaft a) darf alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen, b) kann sich an anderen Einrichtungen der Kranken-, Behinderten-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und /oder Kooperationen eingehen und für andere gemeinnützige Einrichtungen Leistungen erbringen (z.B. Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch-pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)). Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 2.4 Die Gesellschaft hat aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu der St. Franziskus-Stiftung deren Ziele zu berücksichtigen. 2.5 Die Gesellschaft wird in Wahrnehmung der in Abs. 1 genannten Aufgaben auf dem gesamten Gebiet der Caritas tätig. 2.6 Die Gesellschaft verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung (AO 1977), und zwar insbesondere durch die in Abs. 1 bzw. Abs. 2 genannten Aufgaben. 2.7 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Bestellt zum Geschäftsführer: Hövelmann, Volker, Telgte, *24.03.1955; Marx, Stephan, Münster, *31.07.1972.
2013-12-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 6 (Geschäftsführung/Vertretung) beschlossen. Desweiteren wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Behindertenhilfe, der Altenhilfe sowie der Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem gesamten Gebiet der Caritas. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Behindertenhilfe, Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungs-pflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Behindertenhilfe, Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen. Sie kann sich an anderen Einrichtungen der Behinderten-, Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen und für andere gemeinnützige Einrichtungen Leistungen erbringen (z. B.: Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)). Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2014-07-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Goedereis, Klaus, Münster, *04.06.1969, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hinkelmann, Wilhelm, Hamm, *24.05.1946.
2015-06-30:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 41, 59227 Ahlen.
2018-01-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung / Vertretung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung des Wohlfahrtswesens (insbesondere im Rahmen der Behindertenhilfe), die Förderung der Bildung sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, sowie die Förderung der römisch-katholischen Kirche. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Behindertenhilfe, in denen stationäre und ambulante Hilfen im Bereich der Behindertenhilfe in vielfältiger Art und Weise angeboten werden, - die Errichtung und den Betrieb von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und Förderung, - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf den Gebieten der Behindertenhilfe, der Alten- und Gesundheitspflege. Für den Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen und Heilerziehungshelfern/-helferinnen kann ein Berufskolleg betrieben werden; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen, - die Erfüllung des Caritas-Auftrags der katholischen Kirche, namentlich durch die Begleitung der in den Einrichtungen der Gesellschaft lebenden Menschen, der Mitarbeiter und weiteren Personen im Glauben in vielfältiger Form zur Vertiefung des katholischen Glaubens sowie durch die Unterhaltung von Andachts-/Gebetsräumen und das Feiern von Gottesdiensten, die kirchlichen Zwecke können entweder unmittelbar selbst oder als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verfolgt werden. Die Förderung nach § 58 Nr. 1 AO wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zum Zwecke der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem gesamten Gebiet der Caritas. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen.
2019-12-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens (insbesondere im Rahmen der Behindertenhilfe), die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der römisch-katholischen Kirche. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Behindertenhilfe, in denen stationäre und ambulante Hilfen im Bereich der Behindertenhilfe in vielfältiger Art und Weise angeboten werden. - die Errichtung und den Betrieb von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf den Gebieten der Behindertenhilfe, der Alten- und Gesundheitspflege. Für den Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen und Heilerziehungshelfern/-helferinnen kann ein Berufskolleg betrieben werden; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen, - die Erfüllung des Caritas-Auftrags der katholischen Kirche, namentlich durch die Begleitung der in den Einrichtungen der Gesellschaft lebenden Menschen, der Mitarbeiter und weiteren Personen im Glauben in vielfältiger Form zur Vertiefung des katholischen Glaubens sowie durch die Unterhaltung von Andachts-/Gebetsräumen und das Feiern von Gottesdiensten; die kirchlichen Zwecke können entweder unmittelbar selbst oder als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verfolgt werden. Die Förderung nach § 58 Nr. 1 AO wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zum Zwecke der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem gesamten Gebiet der Caritas. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an ältere, kranke und/oder sozial schwache und/oder behinderte Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleidend sind. Hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Betreuung von alten und/oder behinderten Menschen, insbesondere die Beratung und Unterstützung alter und/oder behinderter Menschen zur Bewältigung von alltäglichen Aufgaben.
2005-08-12:
Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Goedereis, Klaus, Münster, *04.06.1969, einzelvertretungsberechtigt.
2006-05-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiter wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Gegenstandes und die Änderung des § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 24.04.2006 weiter beschlossen, das Stammkapital (DEM 90.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 46.016,27 um EUR 983,73 auf EUR 47.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Neue Firma: St. Vincenz-Gesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand und Zweck des Unternehmens sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Behindertenhilfe, der Altenhilfe sowie die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. 2. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesellschaft dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Rehabilitationund der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung. b) die Aus- und Fortbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehugnspflegern/-pflegerinnen, Diätküchen- und Küchenpersonal und in sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten-, Behinderten- und Gesundheitspflege. 3. Die Gesellschaft a) darf alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen, b) kann sich an anderen Einrichtungen der Kranken-, Behinderten-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und /oder Kooperationen eingehen und für andere gemeinnützige Einrichtungen Leistungen erbringen (z.B. Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch-pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)). Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 4. Die Gesellschaft hat aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu der St. Franziskus-Stiftung deren Zielezu berücksichtigen. 5. Die Gesellschaft wird in Wahrnehmung der in Abs. 1 genannten Aufgaben auf dem gesamten Gebiet der Caritas tätig. 6. Die Gesellschaft verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO 1977), und zwar insbesondere durch die in Abs. 1 bzw. Abs. 2 genannten Aufgaben. 7. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 47.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit einer anderen gemeinnützigen Institution durchzuführen.
2006-09-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 21.12.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2005 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, 25 AR 526/06) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-10-10:
In Ergänzung der Eintragung vom 15.09.2006 nachgetragen: Die neu gegründete Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH ist jetzt unter HRB 10591 eingetragen.
2009-06-09:
Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Str. 28, 59227 Ahlen. Bestellt als Geschäftsführer: Hinkelmann, Wilhelm, Hamm, *24.05.1946, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Goedereis, Klaus, Münster, *04.06.1969; Stapper-Müer, Joachim, Verwaltungsdirektor, Münster.
2009-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 12 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 2.2 Gegenstand und Zweck des Unternehmens sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Behindertenhilfe, der Altenhilfe sowie die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. Der Gesellschaftszweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch a) die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesellschaft dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Behindertenhilfe, der Alten-, und Krankenpflege, der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung. Hiervon umfasst ist insbesondere das Angebot von geeignetem Wohnen für Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung und eine umfassende Betreuung. b) die Errichtung und der Betrieb einer Fachschule (Berufskolleg) für Heilerziehungspflege. c) Die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere in den vorgenannten Bereichen. 2.3 Die Gesellschaft a) darf alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen, b) kann sich an anderen Einrichtungen der Kranken-, Behinderten-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und /oder Kooperationen eingehen und für andere gemeinnützige Einrichtungen Leistungen erbringen (z.B. Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch-pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)). Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 2.4 Die Gesellschaft hat aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu der St. Franziskus-Stiftung deren Ziele zu berücksichtigen. 2.5 Die Gesellschaft wird in Wahrnehmung der in Abs. 1 genannten Aufgaben auf dem gesamten Gebiet der Caritas tätig. 2.6 Die Gesellschaft verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung (AO 1977), und zwar insbesondere durch die in Abs. 1 bzw. Abs. 2 genannten Aufgaben. 2.7 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Bestellt zum Geschäftsführer: Hövelmann, Volker, Telgte, *24.03.1955; Marx, Stephan, Münster, *31.07.1972.
2013-12-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 6 (Geschäftsführung/Vertretung) beschlossen. Desweiteren wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Behindertenhilfe, der Altenhilfe sowie der Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem gesamten Gebiet der Caritas. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Behindertenhilfe, Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungs-pflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Behindertenhilfe, Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind; so kann sie auch Arbeitsprogramme für elektronische DV-Anlagen (Software) zur Anwendung in den eigenen Einrichtungen erstellen. Sie kann sich an anderen Einrichtungen der Behinderten-, Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen und für andere gemeinnützige Einrichtungen Leistungen erbringen (z. B.: Kooperation in der Speisenversorgung, in der Arzneimittelversorgung, in der Personalverwaltung, dem Rechnungswesen, im medizinisch pflegerischen Bereich (Labor, Röntgen)). Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2014-07-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Goedereis, Klaus, Münster, *04.06.1969, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hinkelmann, Wilhelm, Hamm, *24.05.1946.
2015-06-30:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 41, 59227 Ahlen.
2018-01-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung / Vertretung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung des Wohlfahrtswesens (insbesondere im Rahmen der Behindertenhilfe), die Förderung der Bildung sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, sowie die Förderung der römisch-katholischen Kirche. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Behindertenhilfe, in denen stationäre und ambulante Hilfen im Bereich der Behindertenhilfe in vielfältiger Art und Weise angeboten werden, - die Errichtung und den Betrieb von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und Förderung, - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf den Gebieten der Behindertenhilfe, der Alten- und Gesundheitspflege. Für den Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen und Heilerziehungshelfern/-helferinnen kann ein Berufskolleg betrieben werden; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen, - die Erfüllung des Caritas-Auftrags der katholischen Kirche, namentlich durch die Begleitung der in den Einrichtungen der Gesellschaft lebenden Menschen, der Mitarbeiter und weiteren Personen im Glauben in vielfältiger Form zur Vertiefung des katholischen Glaubens sowie durch die Unterhaltung von Andachts-/Gebetsräumen und das Feiern von Gottesdiensten, die kirchlichen Zwecke können entweder unmittelbar selbst oder als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verfolgt werden. Die Förderung nach § 58 Nr. 1 AO wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zum Zwecke der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem gesamten Gebiet der Caritas. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen.
2019-12-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens (insbesondere im Rahmen der Behindertenhilfe), die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der römisch-katholischen Kirche. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Behindertenhilfe, in denen stationäre und ambulante Hilfen im Bereich der Behindertenhilfe in vielfältiger Art und Weise angeboten werden. - die Errichtung und den Betrieb von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf den Gebieten der Behindertenhilfe, der Alten- und Gesundheitspflege. Für den Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen und Heilerziehungshelfern/-helferinnen kann ein Berufskolleg betrieben werden; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen, - die Erfüllung des Caritas-Auftrags der katholischen Kirche, namentlich durch die Begleitung der in den Einrichtungen der Gesellschaft lebenden Menschen, der Mitarbeiter und weiteren Personen im Glauben in vielfältiger Form zur Vertiefung des katholischen Glaubens sowie durch die Unterhaltung von Andachts-/Gebetsräumen und das Feiern von Gottesdiensten; die kirchlichen Zwecke können entweder unmittelbar selbst oder als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verfolgt werden. Die Förderung nach § 58 Nr. 1 AO wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zum Zwecke der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem gesamten Gebiet der Caritas. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an ältere, kranke und/oder sozial schwache und/oder behinderte Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleidend sind. Hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Betreuung von alten und/oder behinderten Menschen, insbesondere die Beratung und Unterstützung alter und/oder behinderter Menschen zur Bewältigung von alltäglichen Aufgaben.