2015-03-09: (Erstellen, Herausgabe, Verlegen und Verbreiten von Telekommunikationsverzeichnissen sowie verzeichnisähnlichen Produkten jeder Art und jeder Ausprägung). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 25, 77656 Offenburg . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BWG Werbegesellschaft mbH, Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704090). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stadler Telefonbuchverlag GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 381604), gemäß §§ 190 ff. UmwG. Mit der "Carl Hinnerwisch Verlag GmbH & Co. KG", Hagen (Amtsgericht Hagen HRA 258), besteht ein am 13.11.1998 abgeschlossener und am 16.10.2014 geänderter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Gesellschafterversammlung hat dem Vertrag am 16.11.1998 und der Änderung am 24.11.2014 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-04-15: Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2015-08-24: Der zwischen der Gesellschaft und der "Carl Hinnerwisch Verlag GmbH & Co. KG", Hagen am 13.11.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 30.06.2015 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.