2006-08-01: Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die GWS Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Schweinfurt GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 12) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-08-04: Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die GWS Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Schweinfurt GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 12) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-08-04: Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die GWS Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Schweinfurt GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 12) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-08-17: Berichtigung zu Eintragung Nr. 2 Spalte 6 a von Amts wegen: Der Gesellschaftsvertrag wurde neu gefasst. Insbesondere hat die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2006 hat die Änderung des § 1 Absatz 1 (Firma der Gesellschaft) und des § 2 (Gegenstand desUnternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2007-01-16: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Müller, Harald, Maßbach OT Poppenlauer, *19.07.1963.
2007-11-15: Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Schweinfurt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
2008-02-13: Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2008 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2008-02-13: Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2008 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2008-10-02: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Radler, Michael, Schweinfurt, *19.03.1963.
2010-06-01: Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Schweinfurt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
2011-08-11: Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2011 hat die Änderung des § 10 Abs.2 (Aufsichtsrat) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2012-01-31: Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Schweinfurt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
2014-03-03: Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Schweinfurt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
2014-08-07: Von Amts wegen nachgeholt: Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Schweinfurt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats am 21.07.2014 eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
2014-08-07: Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Schweinfurt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
2015-06-11: Beim Amtsgericht Schweinfurt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Schweinfurt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
2016-09-28: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Walter, Roman, Volkach-StT Fahr, *04.09.1965.
2019-07-20: Beim Amtsgericht Schweinfurt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
2020-07-09: Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Schweinfurt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.