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StadtLandschaftPlus Landschaftsarchitekten GmbH

Architektur, Regenwassermanagement, Expertisen erwartet Dich..., Fortbildungsangeboten, Stadtklima
Adresse / Anfahrt
Rastatter Straße 25
76199 Karlsruhe
Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Gründung 1968
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2014-02-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2014 und 17.02.2014. Geschäftsanschrift: Rastatter Str. 25, 76199 Karlsruhe. Gegenstand: 1. Die Erbringung aller nach dem Berufsbild der Landschaftsarchitekten und Stadtplaner üblichen Leistungen sowie im Zusammenhang damit stehende Tätigkeiten auf dem Gebiet des Hoch- und Ingenieurbaus. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten, soweit in der jeweiligen Zweigniederlassung mindestens je ein Architekt verantwortlich tätig ist und für ihn diese Zweigniederlassung den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit bildet. 3. Die für die in der Architektenliste eingetragenen Beteiligten geltenden Berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Appel, Clemens, geb. Müller, Ettlingen, *21.11.1966; Veiel, Klaus, geb. Peter, Rastatt, *26.06.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "Klahn + Singer + Partner, Freie Landschaftsarchitekten", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim PR 100009) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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