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Stadtbäckerei Markus Dreher e.K.

Bäckerei, Zeile, Weizenmischbrot..., Frischhaltung, Aromatischer, Ernährungstipps, Natursauerteig, Bauernbrot, Trying, Kruste, Drehers
Adresse / Anfahrt
Flößerstraße 10
77723 Gengenbach
10x Adresse:

Flößerstraße 13
77723 Gengenbach


Hauptstraße 59
77652 Offenburg


Freiburger Straße 29
77652 Offenburg


Hauptstraße 27
77652 Offenburg


Leutkirchstraße 18
77723 Gengenbach


Hauptstraße 30
77736 Zell am Harmersbach


Hauptstraße 84
77652 Offenburg


Durlacher Allee 111
76131 Karlsruhe


Unterlinden 12
79098 Freiburg im Breisgau


Victor-Kretz-Straße 812
77723 Gengenbach


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-02:
Einzelkaufmann. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Dreher, Markus, Gengenbach, *24.04.1967. Entstanden durch Verschmelzung der "Stadtbäckerei Dreher GmbH", Gengenbach (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 480265) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-01-22:
Einzelkaufmann. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Dreher, Markus, Gengenbach, *24.04.1967. Entstanden durch Verschmelzung der "Stadtbäckerei Dreher GmbH", Gengenbach (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 480265) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-12-18:
Einzelprokura: Mauch, Katharina, Offenburg, *25.06.1971.