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Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe Thomas Burmester

Ihrer Teilbeträge, Ihrer Zählerstände, Satzungen und Abwassergebühren..., Teilbeträge und Übermittlung, Änderung Ihrer Teilbeträge
Adresse / Anfahrt
Hamburger Straße 9-11
21481 Lauenburg
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-03:
Gegenstand: (1) Aufgaben des Kommunalunternehmens im eigenen Namen und in eigener Verantwortung sind: a) die Stadtentwässerung einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung b) die Führung des Bauhofes mit seinen Serviceleistungen für das Kommunalunternehmen und für andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe und c) die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie die Hafenwirtschaft und der Betrieb des Freibades am Kuhgrund. Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben. Zur Förderung ihrer Aufgaben kann sich die Anstalt an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem eigenen Anstaltszweck dient. (2) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder mit ihnen bei den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten. (3) Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstelle der Stadt Lauenburg/Elbe Satzungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen und unter den Voraussetzungen des § 17 GO durch Satzungen einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen. (4) Das Kommunalunternehmen kann Beamtinnen und Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse ausüben. (5) Das Kommunalunternehmen kann weitere Aufgaben wahrnehmen, wenn sie ihm durch besonderen Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Lauenburg/Elbe übertragen werden. Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus bis zu zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Vorstand:; Heuer, Harald, *07.03.1948, Echem; Vorstand:; Nieberg, Reinhard, *19.12.1956, Lauenburg Prokura: Schubert, Mona, *22.01.1965, Wiebendorf; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; Eitelbach, Ingo, *26.10.1965, Lübeck; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; Venz, Martina, *06.12.1962, Lüneburg; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen Anstalt öffentlichen Rechts; Satzung vom 27.12.2004.

2006-11-17:
Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe, Lauenburg. Prokura: Lühr, Henning, *29.04.1952, Buchhorst; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen.

2007-04-13:
Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe, Lauenburg. Durch Beschluss vom 28.09.2005 wurde die Satzung in den §§ 4 (Vorstand) und 5 (Verwaltungsrat) geändert.

2007-11-02:
Nicht mehr Vorstand: 1. Heuer, Harald; Nicht mehr Vorstand: 2. Nieberg, Reinhard; Vorstand: 3. Schöttler, Joachim, *22.04.1961, Bad Schwartau; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2007-12-07:
Nicht mehr Prokurist: 2. Eitelbach, Ingo.

2008-06-19:
Gegenstand: (1) Das Kommunalunternehmen nimmt im eigenen Namen und in eigener Verantwortung folgende ihm übertragene Aufgaben wahr a) Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Zentralkläranlagen und die laufende Verwaltung und Planung sowie Unterhaltung und Betrieb der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für dieses Aufgabengebiet zu erlassen und nach Maßgabe des § 17 GO Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt das Recht ein, nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein Gebühren, Beiträge und Entgelte für diese Aufgabe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von 15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen werden; b) die Führung des Bauhofes mit seinen Serviceleistungen für das Kommunalunternehmen und für andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen Straßen, Wege und Platze nebst Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen; c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe; d) den Betrieb des Freibades am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe; e) die möglichst preisgünstige und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser (Versorgungsbereich); f) das Halten und Verwalten der Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH. (2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. (3) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder mit ihnen bei den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten. (4) Das Kommunalunternehmen kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. (5) Das Kommunalunternehmen kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, übertragen oder überlassen (z. B. im Rahmen von Betriebspacht- oder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen. Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Rechtsform: Durch Beschluss vom 04.02.2008 wurde die Satzung neu gefasst..

2010-05-28:
Zum Handelsregister wurde die aktuelle Liste der Verwaltungsratsmitglieder eingereicht..

2011-08-12:
Rechtsform: Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 18.04.2011 wurde die Satzung in § 2 (Stammkapital) geändert. Auf die bei dem Gericht eingereichten Unterlagen wird gemäß § 34 II HGB insoweit Bezug genommen..

2015-01-08:
Gegenstand: (1) Das Kommunalunternehmen nimmt im eigenen Namen und in eigener Verantwortung folgende ihm übertragene Aufgaben wahr a) Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Zentralkläranlagen und die laufende Verwaltung und Planung sowie Unterhaltung und Betrieb der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für dieses Aufgabengebiet zu erlassen und nach Maßgabe des § 17 GO Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt das Recht ein, nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein Gebühren, Beiträge und Entgelte für diese Aufgabe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von 15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen werden; b) die Führung des Bauhofes mit seinen Serviceleistungen für das Kommunalunternehmen und für andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen Straßen, Wege und Platze nebst Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen; c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe; d) den Betrieb des Freibades am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe; e) die möglichst preisgünstige und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser (Versorgungsbereich); f) das Halten und Verwalten der Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH. g) Die Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Lauenburg/Elbe durch Entwicklung und Förderung von Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen und durch die Förderung des Wohnungsbaus (Wirtschafts- und Wohnungsbauförderung). (2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. (3) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder mit ihnen bei den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten. (4) Das Kommunalunternehmen kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. (5) Das Kommunalunternehmen kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, übertragen oder überlassen (z. B. im Rahmen von Betriebspacht- oder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen. Rechtsform: Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 23.09.2014 wurde die Satung in § 3 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) geändert.

2016-01-20:
Prokura: Änderung zu Nr. 1: nunmehr; Schubert, Mona, geb. Altmann, *22.01.1965, Wiebendorf; Einzelprokura; Nicht mehr Prokurist: 3. Venz, Martina; Nicht mehr Prokurist: 4. Lühr, Henning

2019-07-10:
Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 28.11.2018 wurde die Satzung in § 3 , § 5 (Organe, Veröffentlichungspflichten), § 6 (Vorstand) und § (Verwaltungsrat) geändert.

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