2007-07-06: Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Frank, Robert, Ingolstadt, *28.07.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Koppers Theo, Wettstetten, *16.02.1947.
2013-05-13: Die Gesellschafterversammlung vom 22.4.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Stadtbus Ingolstadt. Einzelprokura: Raßhofer, Korbinian, Ingolstadt, *19.12.1975. Die IN-BUS GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 3560) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.4.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-05-29: berichtigt von Amts wegen: Stadtbus Ingolstadt GmbH.
2013-06-13: Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2013 hat die Satzung neu gefasst.
2014-08-14: Der mit der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung, INVG mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 935) abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag vom 04.08.2004 ist durch Vertrag vom 01.08.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2014 hat zugestimmt.
2020-11-19: Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2020 hat die Änderung des § 9 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung und Amtsdauer) der Satzung beschlossen.
2021-01-08: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 hat die Änderung des § 9 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer) der Satzung beschlossen.