2006-03-21: Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2006 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Entwicklung und Förderung der wirtschaftlichen Struktur der Region Bitterfeld. Zu dieser regionalen Wirtschaftsförderung kann die Gesellschaft insbesondere folgende Tätigkeiten ausführen: - Analysen über die Erwerbs- und Wirtschaftsstrukturen der RegionBitterfeld - Informationen über Standortvorteile und Fördermaßnahmen der Region - Informationen über Wirtschaftsfördermaßnahmen von Bund, Land und Kommunen, sowie der Europäischen Union - Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen - Beratung undBetreuung von ansiedlungswilligen Unternehmen in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen - Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von Gewerbegrundstücken, insbesondere von Kommunen - Beschaffung, Erschließung und Veräußerung von Grundstücken zur Ansiedlung, Erhaltung und Erweiterung von Unternehmen - Schaffung neuer Arbeitsplätze, z.B. durch Förderung von Maßnahmen, die dem Aufbau, Erhalt bzw. Ausbau von Beschäftigungsstrukturen, vor allem der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen dienen, Koordinierung und Übernahme von Trägerschaften projektbezogener Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Durchführung und Sanierung von Altlasten zum Zwecke der Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen. - Beschaffung, Erschließung und Vermarktung von Gründstücken zur Nutzung als Wohn- und Mischgebiet, für die ein besonderes städtebauliches Interesse besteht - Herstellung und Betrieb von Anlagen und Einrichtungen zur Nutzung für Tourismus, Sport, Freizeit und Erholung.
2013-04-29: Geändert: Geschäftsanschrift: Rathausplatz 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen.
2013-07-01: Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) sowie 6 (Vertretungsregelung). Neue Firma: Stadtentwicklungsgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH. Neuer Gegenstand: Die vorsorgende Unterhaltung, Erneuerung und Entwicklung des öffentlichen Raumes der Stadt Bitterfeld-Wolfen, um die Interessen der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen einer angemessenen Daseinsvorsorge nachhaltig wahrzunehmen. Die EWN Erneuerungsgesellschaft Wolfen-Nord mbH mit dem Sitz in Bitterfeld-Wolfen (Amtsgericht Stendal HRB 14020) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-08-05: Von Amts wegen berichtigt: Stadtentwicklungsgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH (STEG Bitterfeld-Wolfen).
2013-08-05: Bestellt: Geschäftsführer: Rupprecht, Harald, Dessau-Roßlau, *16.02.1960. Von Amts wegen geändert: Geschäftsführer: Rienäcker, Werner, Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld, *26.09.1953.
2013-12-02: Geändert: Geschäftsführer: Rienäcker, Werner, Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld, *26.09.1953; Rupprecht, Harald, Dessau-Roßlau, *16.02.1960, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
2019-11-08: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
2020-08-24: Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2020 hat die Änderung des § 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
2020-09-25: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
2022-06-30: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
2022-07-08: Die Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft mbH - BQS mit dem Sitz in Bitterfeld-Wolfen (Amtsgericht Stendal HRB 10903) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.