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Stadtwerke Öhringen GmbH

Energieversorger, Ö-Wärme, Ö-Strom..., Fernwärmepreise, Limespark
Adresse / Anfahrt
Poststraße 86
74613 Öhringen
1x Adresse:

An der Limpurgbrücke 1
74523 Schwäbisch Hall


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mind. 4 Mitarbeiter
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HR-Bekanntmachungen:

2021-06-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2021. Geschäftsanschrift: Rosenbergstraße 4, 74613 Öhringen. Gegenstand: Der Gesellschaft ist der Betrieb von Strom- und anderen Energieversorgungsanlagen insbesondere im Gemeindegebiet Öhringen. Zum Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft gehört ferner die Erbringung von energienahen Dienstleistungen, Energieerzeugung und Wasserversorgung sowie alle Dienstleistungen und Aufgaben in den Bereichen Contracting, Vertrieb von Energie sowie Straßenbeleuchtung, Parkierung und der Betrieb von Bädern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Energieversorgungsanlagen, die in ihrem Eigentum stehen, an Gesellschafter und Dritte, insbesondere kommunale Stadtwerke, zum Zwecke des Betriebs dieser Energieversorgungsanlagen durch den Pächter zu verpachten. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gentner, Gebhard, Schwäbisch Hall, *23.09.1964, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Bestenergie Hohenlohe GmbH & Co. KG", Öhringen (Amtsgericht Stuttgart HRA 733898) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.