2007-11-12: Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 10 (Aufgaben des Aufsichtsrats) und 12 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Matt, Bernhard, Rickenbach, *08.08.1951; Strittmatter, Gerhard, Murg, *05.10.1949.
2008-09-15: Prokura erloschen: Wehmeyer, Werner, Bad Säckingen, *18.02.1952.
2009-11-16: Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
2010-11-08: Nicht mehr Geschäftsführer: Weiß, Hermann, *04.12.1946. Bestellt als Geschäftsführer: Pflüger, Siegfried Helmut, Weil am Rhein, *18.11.1966, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-10-31: Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Versorgung der Einwohner und Betriebe der Stadt Bad Säckingen und in anderen Gebieten mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, sowie die Personenbeförderung im Stadtbusverkehr, ferner Gebäudemanagement und Betriebsführung energietechnischer Einrichtungen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
2014-12-11: Der zwischen der Gesellschaft und der "Tourismus GmbH Bad Säckingen" (vormals: "Kurverwaltung GmbH Bad Säckingen"), Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 630282) am 18.12.2001 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde am 04.11.2014 erneut geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 04.11.2014 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2017-01-10: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Ritter, Martin, Murg, *28.01.1975; Wolf, Karl-Ernst, Rheinfelden Baden, *17.02.1971.
2018-06-12: Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Versorgung der Einwohner und Unternehmen der Stadt Bad Säckingen und in anderen Gebieten mit Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie des Bäderbetriebes, die Personenbeförderung im Stadtbusverkehr, ferner Gebäudemanagement und die Errichtung, Verpachtung sowie Betriebsführung von energietechnischen und infrastrukturellen Einrichtungen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2018-07-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Pflüger, Siegfried Helmut, Weil am Rhein, *18.11.1966. Bestellt als Geschäftsführer: Ritter, Martin, Murg, *28.01.1975.
2018-10-22: Prokura von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht bei: Ritter, Martin, Murg, *28.01.1975. Gesamtprokura gemeinsam mit dem weiteren Wolf, Karl-Ernst, Rheinfelden Baden, *17.02.1971: Eyears, Tim, Laufenburg Baden, *12.03.1976.
2021-02-10: Nicht mehr Geschäftsführer: Ritter, Martin, Murg, *28.01.1975. Bestellt als Geschäftsführer: Engel, Udo, Großmaischeid, *17.10.1967.
2021-12-17: Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Tourismus GmbH Bad Säckingen", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 630282) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.