2016-07-20: Satzung vom 24.03.1981. Am 20.11.2001 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen. Am 14.04.2015 wurde erneut die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Zweck des Eigenbetriebs einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Versorgung der Stadt Bad Urach mit Gas und Wasser und der Erwerb, der Bau und der Betrieb von öffentlichen Parkhäusern und Tiefgaragen sowie der Betrieb des Stadtbusverkehrs Bad Urach. Außerdem obliegt ihm die Erschließung und wirtschaftliche Nutzung geothermischer Energie und Wärmevorkommen in seinem Versorgungsgebiet. Der Eigenbetrieb betreibt die seinem Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte. Er kann auch sein Versorgungsgebiet auf Grund von Verträgen oder öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen auf andere Gemeinden ausdehnen oder auswärtige Abnehmer mit Gas, Wasser oder Erdwärme beliefern. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Betriebsleitung ist Vorstand i.S.d. §§ 33 HGB. Sie besteht aus einem kaufmännischen und einem technischen Betriebsleiter. Je zwei Mitglieder der Betriebsleitung vertreten gemeinsam. Nicht mehr kaufmännischer Werkleiter: Groß, Kurt, St. Johann, *21.04.1953. Aus technischen Gründen neu vorgetragen: technischer Betriebsleiter: Streble, Andreas, Bad Urach, *06.01.1964. Bestellt als kaufmännischer Betriebsleiter: Mangold, Markus, Laichingen, *03.09.1984.
2018-08-14: Bestellt als kaufmännischer Betriebsleiter: Henger, Andreas, Freiburg im Breisgau, *20.06.1961. Nicht mehr kaufmännischer Betriebsleiter: Mangold, Markus, Laichingen, *03.09.1984.