2017-05-29: Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Neuer Gegenstand: Die Strom-, Gas- Wärme- und Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, das Angebot von Informations- und Infrastrukturdienstleistungen. Dies umfasst insbesondere die Beschaffung, die Lieferung und den Vertrieb sowie die Erzeugung und Exploration von Energie und Wasser, die Entsorgung von Abwasser, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen für die Versorgung mit Energie und Wasser sowie für die Entsorgung von Abwasser; die Durchführung von damit im Zusammenhang stehenden Bauleistungen, den Erwerb, die Pachtung und Verpachtung der hierzu erforderlichen Anlagen, Gebäude und Grundstücke sowie mit der Strom-, Gas-, Wärme-, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung verbundene Tätigkeiten, wie beispielsweise die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen, die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung intelligenter Versorgungs-, Netz- und Messsysteme sowie künftiger Technologien in der Versorgung; Energiedienstleistungen und Energieberatung, Umsetzung von Geschäftsmodellen z.B. alternativer Mobilität (einschließlich Vermietung, Verleih, Leasing von Fahrzeugen) und Entwicklung, Erstellung und Umsetzung von Energie-, Klimaschutz- und Versorgungskonzepten.
2021-12-01: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 09.11.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2021 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 09.11.2021 Teile des Vermögens auf die Stadtwerke Burg Energienetze GmbH mit dem Sitz in Burg (Amtsgericht Stendal HRB 5937) übertragen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.