2005-08-29: Anstalt öffentlichen Rechts. Satzung vom 21.07.2004 mit Änderung vom 12.01.2005. Versorgung des Stadtgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser nach den gesetzlichen Vorschriften, Entsorgung des Abwassers nach den gesetzlichen Vorschriften, Betrieb der Bäder, Straßenbau- und Unterhaltung für die Stadt Espelkamp, Wärme- und Stromversorgung, Betrieb des Bauhofes, Anlegung und Unterhaltung der selbstständigen städtischen Grünanlagen als Erfüllungsgehilfe für die Stadt, Erfüllung von Aufgaben für die Stadt Espelkamp im Bereich des Friedhofwesens. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Anstalt öffentlichen Rechts allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Anstalt öffentlichen Rechts durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Hagemeier, Klaus, Lübbecke, *29.12.1966; Pflüger, Siegfried, Espelkamp, *18.11.1966. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 114 a Abs. 1 GO NW der Stadtwerke Espelkamp, Espelkamp (AG Bad Oeynhausen HRA 5776) nach Maßgabe des Beschlusses des Rates der Stadt Espelkamp vom 21.07.2004.
2006-09-12: Bestellt als Vorstand: Kaersch, Hilke, Espelkamp, *21.04.1966. Nicht mehr Vorstand: Pflüger, Siegfried, Espelkamp, *18.11.1966.
2007-06-11: Nicht mehr Vorstand: Kaersch, Hilke, Espelkamp, *21.04.1966.
2020-11-26: Der Rat der Stadt Espelkamp hat die nachfolgenden Änderungen der Satzung beschlossen: Mit Beschluss vom 18. April 2007 sind § 2 Abs. 1 und § 8 Abs. 3 der Satzung geändert. Mit Beschluss vom 17. November 2010 ist § 2 Abs. 1 a) der Satzung geändert. Mit Beschluss vom 16. November 2011 sind die §§ 2 Abs. 1, 4, 5 und 8 der Satzung geändert. Mit Beschluss vom 4. Februar 2015 sind die §§ 2 Abs. 1 a), 5 und 9 der Satzung geändert. Mit Beschluss vom 12. Juli 2017 sind die §§ 2 Abs. 1 a), 8 und 9 der Satzung geändert. Mit Beschluss vom 6. Juni 2018 sind die §§ 4 und 6 der Satzung geändert. - Versorgung des Stadtgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser nach den gesetzlichen Vorschriften, - Entsorgung des Abwassers nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Aufgabe überträgt die Stadt Espelkamp dem Kommunalunternehmen gemäß §§ 46 Abs. 1, 52 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Verbindung mit § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die ihr obliegende Abwasserbeseitigungspflicht sowie die sich aus § 59 LWG NRW in Verbindung mit der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser- (SüwVO Abwasser) für die Gemeinde ergebenden Aufgaben. - Annahme und Mitbehandlung flüssiger biologischer Abfälle zur Verwertung nach den behördlichen Genehmigungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften, - Betrieb der Bäder, - Wärme- und Energieversorgung, - Übernahme, Betrieb und Unterhaltung von Versorgungsnetzen für die Strom- und Gasversorgung auf dem Gebiet der Stadt Espelkamp Betrieb des Bauhofes einschließlich der Ausführung von Leistungen für die Stadt Espelkamp, - Ingenieurleistungen für die Stadt Espelkamp und für Dritte Auftraggeber, - Wirtschaftsförderung. Als Erfüllungsgehilfe der Stadt Espelkamp: - Straßenbau, -Verwaltung und -Unterhaltung, - Winterdienst für die öffentlichen Straßen, - Anlegung und Unterhaltung der selbständigen städtischen Grünanlagen, - Aufgaben im Bereich des Friedhofswesens, - Förderung und Unterstützung regenerativer Energieerzeugung. Hierzu gehört auch die Wahrnehmung von Aufgaben der Erschließung in den vorgenannten Aufgabenbereichen sowie die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenbetrieben und Einrichtungen, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
2021-06-10: Die Rat der Stadt Espelkamp hat mit Beschluss vom 04.11.2020 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Verwaltungsrat) beschlossen.