2011-07-29: Geschäftsanschrift: Klever Straße 26, 47574 Goch. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Rudolf, Stadtdirektor, Goch. Bestellt als Geschäftsführer: Jansen, Wolfgang, Goch, *29.01.1962; Marks, Carlo, Goch, *13.05.1968.
2013-02-22: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Stadtwerke Goch Bäder GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Klever Straße 26-28, 47574 Goch.
2013-11-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Jansen, Wolfgang, Goch, *29.01.1962.
2014-11-06: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bollig, Frank, Goch, *22.11.1962; Denissen, Sandra, Weeze, *12.10.1984.
2015-04-10: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Arts, Dietmar, Goch, *28.08.1964.
2016-08-12: Der mit der Stadtwerke Goch Unternehmensgruppe GmbH, Goch (Amtsgericht Kleve, HRB 1408) am 15.01.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 28.06.2016 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2016 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2021-05-19: Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2021 hat unter Neufassung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 7 Absatz 1, 2 , 8 Absatz 3 (Aufgaben der Gesellschaftsversammlung), 10 Absatz 2 (Einberufung des Beirates), 11 Absatz 1 (Aufgaben des Beirates), 12 Absatz 1 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Der/die Geschäftsführer der Stadtwerke Goch Unternehmensgruppe GmbH ist/sind geborene(r) Geschäftsführer der Gesellschaft. Daneben ist die Bestellung weiterer Geschäftsführer zulässig. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so vertreten zwei von ihnen die Gesellschaft gemeinsam, soweit die Gesellschafterversammlung nichts anderes bestimmt. Die Geschäftsführung ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.