2007-09-21: Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Absatz 2, Buchstabe b) (Stammeinlagen), § 9 Abs. 1, Satz 4 (Bildung, Zusammensetzung Aufsichtsrates), § 10 Abs. 1, Satz 2 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates) und § 13 Abs. 3, Satz 2 (Beschlüsse der Gesellschafterversammlung) beschlossen. Weiterhin wurden § 3 Abs. 3 (Sacheinlage), § 8 Abs. 1, Satz 3, § 9 Abs. 1, Satz 5, 2. Halbsatz nach dem Semikolon sowie § 17 (Gründungsaufwand) ersatzlos gestrichen.
2008-02-08: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schilling, Patrick, Kaiserslautern, *10.02.1971.
2010-02-26: Nicht mehr Geschäftsführer: Dörr, Harald, Grünstadt, *07.03.1949.
2012-07-06: Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Hinzufügung des § 16 (Ergebnisermittlung und -verwendung) beschlossen. Der bisherige § 16 ( Gültigkeitsklauseln) wurde dadurch zu § 17.
2017-08-21: Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 532.977,00 EUR auf 6.862.077,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Weiterhin wurde der Gesellschaftvertrag neu gefasst. Neues Stammkapital: 6.862.077,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2017 und der Gemeinderatssitzung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2016 Teile des Vermögens der Ortsgemeinde Lambsheim - hier: den Eigenbetrieb "Gemeindewerke Lambsheim" mit den Sparten Elektrizität und Nahwärme - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen . Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-11-23: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Albert, Kay Steffen, Kaiserslautern, *05.02.1973.