2008-04-10: Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hat am 23.10.2007 die Neufassung der Eigenbetriebssatzung insbesondere in § 4 (Werkleitung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Werkleitung besteht aus einem oder mehreren Werkleitern. Besteht die Werkleitung aus mehreren Betriebsleitern, sind zwei von ihnen gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Der Gemeinderat kann jedem Werkleiter Einzelvertretungsbefugnis übertragen. Der erste Werkleiter ist stets alleinvertretungsberechtigt. Nunmehr: erster Werkleiter: Ferling, Siegfried, Mannheim, *16.02.1964. Bestellt als zweite Werkleiterin: Schleicher, Martina, geb. Fritz, Hockenheim, *05.12.1959.
2010-09-03: Nunmehr bestellt als erste Werkleiterin: Schleicher, Martina, Hockenheim, *05.12.1959. Bestellt als zweiter Werkleiter: Metzler, Erhard, Eppelheim, *04.02.1957, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr erster Werkleiter: Ferling, Siegfried, Mannheim, *16.02.1964.
2013-02-01: 02.2012 die Neufassung der Satzung beschlossen.
2016-11-02: Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hat am 29.07.2016 die Neufassung der Satzung und hierbei insbesondere die Änderung in § 1 (Gegenstand und Name des Eigenbetriebs) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: die Versorgung des Stadtgebietes mit Elektrizität, Gas und Wasser und Fernwärme, sowie der Betrieb des Freizeitbades Aquadrom als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEUV. Der Eigenbetrieb kann aufgrund von Vereinbarungen Abnehmer außerhalb des Stadtgebietes mit Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser beliefern.
2017-01-20: Eintragung laufende Nr. 5 Sp. 5 vom Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hat am 29.07.2015 die Neufassung der Satzung und hierbei insbesondere die Änderung in § 1 (Gegenstand und Name des Eigenbetriebs) beschlossen.
2021-02-01: Personenbezogene Daten geändert bei erste Werkleiterin: Wilk, Martina Katharina, geb. Fritz, Hockenheim, *05.12.1959.