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Stadtwerke Lütjenburg AöR der Stadt

Anstalt, Oberflächenentwässerung, Schmutzwasserbeseitigung..., Zählerstand, Stadtvertretung, Verwaltungsrates
Adresse / Anfahrt
Oberstraße 7-9
24321 Lütjenburg
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-12-28:
Gegenstand: (1) Das Klärwerk und die Oberflächenentwässerung sowie das Wasserwerk sind ein Eigenbetrieb der Stadt Lütjenburg. (2) Aufgabe des Klärwerkes und der Oberflächenentwässerung ist das Sammeln, der Transport, die Behandlung und unschädliche Ableitung des Abwassers (Schmutzund Niederschlagswasser (Oberflächenwasser)). Dazu gehören die Herstellung, der Aus- und Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Zentralkläranlage, die laufende Verwaltung und Planung sowie die Unterhaltung bzw. der Betrieb der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung. Aufgabe des Wasserwerkes ist die Förderung, Aufbereitung und Transport von Trinkwasser. Dazu gehören die Herstellung, der Aus- und Umbau der Wasserversorgungsanlagen einschließlich des Wasserwerkes, die laufende Verwaltung und Planung sowie die Unterhaltung bzw. Betrieb der Einrichtungen zum Wassertransport und zur Wasseraufbereitung. (3) Die Stadt kann den Eigenbetrieb auch mit der Betriebsführung anderer, insbesondere technischer Betriebe der Stadt, nach Maßgabe der Eigenbetriebsverordnung und dieser Satzung beauftragen. (4) Der Eigenbetrieb kann alle seine Betriebszweck fördernden Geschäfte betreiben. Die Stadt kann Beteiligungen an anderen Unternehmen dem Eigenbetrieb angliedern. Vertretungsregelung: Der Eigenbetrieb wird durch den Werkleiter allein vertreten. Inhaber: Nicht mehr Vorstand:; 1. Lorenz, Silke; Werkleiter:; 2. Ocker, Ludwig Lothar, *02.02.1954, Lütjenburg Rechtsform: Satzung vom 01.01.2004 mit Änderung vom 21.12.2004. Die Satzung ist durch Beschluss der Stadtvertretung vom 29.10.2003 mit Wirkung zum 01.01.2004 neu gefasst; im Rahmen der Neufassung ist § 1 (Gegenstand) geändert worden. Diese Satzung ist durch Beschluss der Stadtvertretung vom 21.12.2004 in § 9 (Vertretung) geändert worden..

2010-11-12:
Name der Firma: Stadtwerke Lütjenburg - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg Gegenstand: (1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist: a) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz in der Stadt Lütjenburg; b) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeindeteile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird; c) die Wasserversorgung in der Stadt Lütjenburg; d) die Wasserversorgung im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeindeteile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird. Zur Erledigung der vorgenannten Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen Dritter bedienen. Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, soweit dies dem eigenen Anstaltszweck dient. Die § 101 und 102 GO gelten für das Kommunalunternehmen entsprechend. (2) Das Kommunalunternehmen kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wahrnehmen, auch im Wege der Aufgabenerledigung, ohne selbst Träger der Aufgabe zu werden. Die Übertragung der Aufgaben nach Abs. 1 a) und b) ist bis zum 31.12.2030 befristet. Die Stadtvertretung kann die Übertragung der Aufgaben nach Abs. 1 a) und b) jederzeit widerrufen. In diesen Fällen erfolgt die Rückabwicklung bis zum 31 .12. des auf den Widerruf folgenden Kalenderjahres. Die Weiterübertragung der Aufgaben nach Absatz 1 a) und b) auf Dritte ist nicht zulässig. Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Anstalt allein. Inhaber: Nicht mehr Werkleiter:; 2. Ocker, Ludwig Lothar; Vorstandsmitglied:; 3. Göttsch, Jörn, *16.12.1971, Lütjenburg; Vorstandsmitglied:; 4. Schulz, Dennis, *11.10.1978, Kiel Rechtsform: Anstalt öffentlichen Rechts; Durch Beschluss vom 05.11.2009 wurde der kommunale Eigenbetrieb nach § 106 a der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein durch Neufassung der Satzung zum 01.01.2010 mit Änderungen vom 11.05.2010 und 05.10.2010 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt..

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