2009-03-13: Sitz der Firma: Nortorf. Geschäftsanschrift: Poststraße 21, 24589 Nortorf. Inhaber: Nicht mehr Vorstand: Köppe, Hans-Helmut. Vorstand: Michaelis, Bernd, *23.05.1951, Fockbek.
2011-02-02: Name der Firma nunmehr: Stadtwerke Nortorf - Anstalt des öffentlichen Rechts. Gegenstand: a) die Abwasserbeseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser, b) die Erledigung der Straßenentwässerung, c) Tätigkeiten des ehemaligen Regiebetriebes Bauhof, insbesondere Reinigung, Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, einschließlich der Straßenbeleuchtung und weitere Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Nortorf, d) die Wasser- und Energieversorgung, sowie ähnliche Geschäftsfelder, energienahe Dienstleistungen und die Nutzbarmachung regenerativer Energiequellen, e) Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen, f) die Schaffung von infrastrukturellen Voraussetzungen für die Versorgung des Stadtgebietes Nortorf mit Breitbanddiensten. Die vorgenannten Aufgaben können unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahrgenommen werden oder es kann anderen Gemeinden die Mitbenutzung von Ver- und Entsorgungsanlagen gestattet werden. Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einer Person. Dieser vertritt die Anstalt des öffentlichen Rechts allein. Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2010 wurde der kommunale Eigenbetrieb nach § 4 und § 106 a der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein durch Neufassung der Satzung zum 01.01.2011 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt..
2011-07-12: Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Anstalt des öffentlichen Rechts allein. Rechtsform: Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2011 wurde die Änderung der Satzung in § 4 (Vorstand) und § 8 (Verpflichtungserklärung) beschlossen..