2013-09-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Stadtmühle 4, 91788 Pappenheim. Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Gesellschaft verfolgt für die Dauer ihres Betriebes den öffentlichen Zweck, Aufgaben der Stadt Pappenheim im Bereich der Energie- und Wasserversorgung und im Bereich Schwimmbäder wahrzunehmen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist zu diesem Zweck für das Gebiet der Stadt Pappenheim sowie deren Ortsteile und, soweit kommunalrechtlich zulässig, auch darüber hinaus die Versorgung mit Strom und Wasser 3. Die Gesellschaft unterhält und betreibt ein Freibad. 4. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich im Rahmen der Bestimmungen zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeindeordnung zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten. 5. Die Gesellschaft erbringt damit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Petrenz, Steffen, Weißenburg, *20.05.1969. Entstanden durch Ausgliederung der Stadt Pappenheim. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.