2015-02-04: Name der Firma: Stadtwerke Wahlstedt GmbH & Co. KG; Inhaber: Änderung zu Nr. 1: Firma und Vertretungsbefugnis geändert; Persönlich haftender Gesellschafter: Stadtwerke Wahlstedt Verwaltungs GmbH, Wahlstedt
(Amtsgericht Kiel, HRB 1396 SE); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen; Rechtsform: Die Firma ist geändert.
2015-09-02: Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit, nämlich den Teilbetrieb "Beteiligung an der Energie und Wasser Wahlstedt/Bad Segeberg GmbH & Co. KG" nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 19.12.2014 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage auf die dadurch neu gegründete ews Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Wahlstedt (Amtsgericht Kiel, HRA 9096 KI) im Wege der Abspaltung übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.