2021-05-17: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Steuerberater beschränkt auf die für Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Gelhausen, Matthias, Steuerberater, Morsbach, *10.12.1979; Stahl, Martina, Steuerberaterin, Morsbach, *06.10.1959.