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Stahl- und Metallbau Werner GmbH

Fördereinrichtungen, Produktionsabläufe, Sondermaschinen..., DVS EWF, Fachbetrieb Dübeltechnik, Schweißfachbetrieb DIN
Adresse / Anfahrt
Gustav-Hertz-Straße 14
38448 Wolfsburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-06:
Nicht mehr Geschäftsführer: Werner, Manfred, Helmstedt, *06.04.1948. Bestellt als Geschäftsführer: Bockhardt, Thomas, Lehre, *09.04.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-02-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Stahl- und Metallbau Werner GmbH.

2011-10-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Projekt 2000 GmbH, Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100400) beschlossen. Geschäftsanschrift: Gustav-Hertz-Str. 14, 38448 Wolfsburg. 110.000,00 EUR.

2011-10-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2011 mit der Projekt 2000 GmbH mit Sitz in Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100400) verschmolzen. Die Eintragung ist beim übertragenden Rechtsträger zeitgleich erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.