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Standard Chartered Bank (Germany) GmbH

PNB, Bhutan National, Bhutan SWIFT..., Bhutan SWIFT CODE, Bhutanese Living, Bhutanese Living Abroad, BNBL, Contribution Amount
Adresse / Anfahrt
Franklinstraße 46-48
60486 Frankfurt am Main
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2006-05-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Spitaliotis, Michael, Bad Homburg v. d. Höhe, *16.05.1953.Prokura erloschen: Spitaliotis, Michael George.

2006-07-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MIRANDA Verwaltungs GmbH mit Sitz in Quickborn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 6243) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-11-27:
Prokura erloschen: Lezius, Dieter Anton.

2006-12-11:
Prokura erloschen: Subramaniam, Shankar.

2008-07-07:
Prokura erloschen: Decker, Werner Heinrich.

2008-08-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Spitaliotis, Michael.

2008-08-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Standard Chartered Bank (Germany) GmbH.

2008-09-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stolzenberg, Horst-Ulrich, Mörlenbach, *20.12.1962. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der American Express Finanzmanagement GmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 337726) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-10-13:
Bestellt als Geschäftsführer: Frech, Carl Clemens, Bad Soden am Taunus, *26.02.1960. Nicht mehr Geschäftsführerin: Wolfrum, Gertrud Johanna Luise, Schmitten, *08.04.1948.

2008-11-03:
Prokura erloschen: Erickson, John Richard, Ratingen-Hösel.

2008-12-08:
Bestellt als Geschäftsführer: Mühl, Michael, Frankfurt am Main, *14.04.1962. Prokura erloschen: Mühl, Michael, Frankfurt am Main, *14.04.1962.

2009-01-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kraemer, Arnim, Bad Homburg v. d. Höhe, *05.05.1957.

2009-02-23:
Geschäftsanschrift: Franklinstraße 46 - 48, 60486 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Stolzenberg, Horst-Ulrich, Mörlenbach, *20.12.1962.

2009-06-08:
Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45186) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.