2008-10-24: Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital), 8 (Stimmrecht, Gesellschafterbeschlüsse) und 16 (Bekanntmachungen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 26.000,00 EUR erhöht.
2008-11-28: Die Gesellschafterversammlungen vom 17.10.2008 und 18.11.2008 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Standard Medicheck GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 108999) auf 30.000,00 EUR erhöht. Geschäftsanschrift: Werftstr. 12, 76189 Karlsruhe.
2008-12-05: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2008 mit Änderung vom 18.11.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.10.2008 und 18.11.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Standard Medicheck GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 108999) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.