Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Stark Wassertechnik GmbH

Spedition, IBC, Fittinge..., PVC, Produktzeichen, Kugelhahn, SEPA-Banküberweisung, AmazonPay, Geothermie-Kollektor, Hochleistungs-PE-HD, Klickverbindungssysteme
Adresse / Anfahrt
Querstraße 5
04651 Bad Lausick
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.09.2007. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung von Projekten zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom sowie der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Udo, Bad Lausick, *07.10.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-06-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2017 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Stark Wassertechnik GmbH. Neuer Gegenstand: Entwicklung von Projekten zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom sowie der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom als auch der Groß- und Einzelhandel auf dem Gebiet der Wassertechnik. Die Stark Wassertechnik GmbH mit dem Sitz in Bad Lausick (Amtsgericht Leipzig, HRB 29897) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing