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StayClean CarWash 101 GmbH

Wäschen, Wasch-Flat, Zusatzprogrammen..., Zusatzprogramme, Saugen, Weltneuheit, Adlershof, Autowaschanlage
Adresse / Anfahrt
Mohrenstraße 30
10117 Berlin
1x Adresse:

Adlergestell 296
12489 Berlin


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-01:
Firma: StayClean CarWash 101 GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Kurfürstendamm 96, 10709 Berlin Gegenstand: Betreiben eines Wasch- und Pflegecenters für Fahrzeuge, insbesondere Betrieb einer Waschstraße, SB Waschplätze, Staubsaugerplätze, Fahrzeugaufbereitung und Verkauf von Fahrzeugzubehör Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Al, Selami, *28.05.1977, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.07.2012.

2013-09-30:
Gegenstand: Das Betreiben eines Wasch- u. Pflegecenters für Fahrzeuge, insbesondere der Betrieb einer Waschstraße, SB Waschplätze, Staubsaugerplätze, Fahrzeugaufbereitung und der Verkauf von Fahrzeugzubehör sowie der Handel mit Waschanlagen, Waschanlagentechnik & Zubehör. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand)..

2015-09-09:
Stamm- bzw. Grundkapital: 625.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17. Juli 2015 ist das Stammkapital um EUR 600.000,00 auf EUR 625.000,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen).

2016-07-07:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Mohrenstraße 30, 10117 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Al, Selami; Geschäftsführer: 2. Graf Adelmann von Adelmannsfelden, Ralf, *10.05.1988, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2017-01-18:
Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Auto Herbst GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 36916 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 06.12.2016 zugestimmt hat.

2018-03-14:
Geschäftsführer: 3. Graf Adelmann von Adelmannsfelden, Quirin, *27.05.1975, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2019-08-12:
Stamm- bzw. Grundkapital: 637.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der StayClean CarWash Verwaltungs GmbH um 12.000,00 EUR auf 637.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die StayClean CarWash Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 135020 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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