2015-01-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2014. Geschäftsanschrift: Neue Straße 101, 89073 Ulm. Gegenstand: Der Einzelhandel mit Fashion- und Styleprodukten (vorwiegend Sneakers & Textilien) über Ladengeschäfte und Onilne-Shops. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Tourki, Labib, Ulm, *05.04.1984, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-02-02: Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.10.2015 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Tourki, Labib, Ulm, *05.04.1984 als Inhaber der Firma "Labib Tourki e.K.", Ulm um 10,00 EUR auf 25.010,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Stammkapital nun: 25.010,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Tourki, Labib, Ulm, *05.04.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Tourki, Labib, Ulm, *05.04.1984 hat als Inhaber der Firma "Labib Tourki e.K.", Ulm (Amtsgericht Ulm HRA 724608) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2015 mit Nachtrag vom 10.11.2015 und der Versammlungsbeschlüsse vom 19.08.2015 und vom 10.11.2015 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.