2014-11-03: Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die
Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer ist für Geschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von § 181 BGB befreit. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.10.2014 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 7 (Geschäftsführung) geändert.