2017-11-29: (Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung, soweit dies nicht der Genehmigungspflicht nach § 34c GewO unterfällt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Nordstr. 2, 28857 Syke. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Steenblock Verwaltungs GmbH, Syke (Amtsgericht Walsrode 8 AR 923/17), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-12-06: Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Steenblock Verwaltungs GmbH, Syke , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-12-28: Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Steenblock Verwaltungs GmbH, Syke , mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.12.2017 das Vermögen der Steenblock Hausverwaltungen e.K.mit Sitz in Syke (Amtsgericht Walsrode HRA 200462) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-01-17: Steenblock Hausverwaltungen GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert.