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Stefan Ebert Fahrzeugbau GmbH

Sundhof, WEBDESGIN, Aufbauten...
Adresse / Anfahrt
Mittelhöfer Straße 11-13
34587 Felsberg
1x Adresse:

Karthäuserstraße 21
34587 Felsberg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist: Fahrzeugbau, insbesondere Spezialfahrzeugaufbauten, sowie Kran- und Anängervertrieb und Reparaturservice. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Ebert, Stefan, Wabern, *06.07.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Ebert, Stefan, Wabern, geboren 06.07.1963, unter der Firma Stefan Ebert Fahrzeugbau e. K. in Felsberg (Amtsgericht Fritzlar HRA 16092) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-10-25:
Einzelprokura: Ebert, Renate, Wabern-Unshausen, *18.09.1958.