2006-04-03: Der Inhaber hat das Vermögen der Mattana GmbH, Schrott- u. Metallgroßhandel mit Sitz in Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach HRB 10418) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.01.2006 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.