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Stefan Meier Bad und Heizung GmbH

Heizungstausch, Duschsanierung, Traumbäder..., Wunscherfüller, Blecharbeiten, Heizungssanierung, Invalid Input, Baublechnerei, Bodenebene, Erfahrungsschatz
Adresse / Anfahrt
Altweg 6
79356 Eichstetten am Kaiserstuhl
Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-12-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2020. Geschäftsanschrift: Altweg 6, 79356 Eichstetten am Kaiserstuhl. Gegenstand: Die Ausübung eines Heizungsbauunternehmens sowie eines Sanitärbetriebes mit allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie der An- und Verkauf von Heizungs- und Sanitärmaterial sowie der Abschluss aller Geschäfte, die den Zweck des Unternehmens zu fördern geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Meier, Stefan, Eichstetten am Kaiserstuhl, *22.12.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Stefan Meier, Eichstetten am Kaiserstuhl als Inhaber der Firma "Stefan Meier Sanitär- und Heizungstechnik e.K.", Eichstetten am Kaiserstuhl (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706586) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.12.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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