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Stefan Rauch GmbH

Infrarot-Heiztechnik, DIGEL HEAT, Badheizung..., IHC, Infrarotheizung, NovaLine, Tafelheizung, Glasheizung, Printprodukt, mediaprintrauch
Adresse / Anfahrt
Am Krähenhag 9
78315 Radolfzell am Bodensee
1x Adresse:

Am Krähenhag 11
78315 Radolfzell am Bodensee


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HR-Bekanntmachungen:

2022-04-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 , § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Stefan Rauch GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Krähenhag 11, 78315 Radolfzell am Bodensee. Gegenstand geändert; nun: ist die Herstellung, der Vertrieb und der Handel von Drucksachen und Medienerzeugnissen aller Art, der Handel und der Vertrieb von Infrarot- und anderen Heizsystemen. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Personenbezogene Daten ergänzt bei Geschäftsführer: Rauch, Stefan Markus, Radolfzell am Bodensee, *19.04.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Rauch, Stefan Markus, Radolfzell am Bodensee, *19.04.1963 hat als Inhaber der Firma "Rauch Infarot Heizsysteme e.K.", Radolfzell am Bodensee (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707464) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 21.03.2022 und des Versammlungsbeschlusses vom 21.03.2022 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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