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Steffers GmbH & Co. KG

Großhandel, Arbeitsplatz & Büro, KYOCERA Document..., KYOCERA Document Solutions, Dauphin Vital, Dauphin Vital Spezial, Hausstuhl, Javascript-Funktionalitäten, Spezial Bürodrehstuhl
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 24
48607 Ochtrup
2x Adresse:

Haus Uhlenkotten 26
48159 Münster


Professor-Gärtner-Straße 25
48607 Ochtrup


Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Gründung 1948
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2005-08-17:
Steffers GmbH & Co. KG, Ochtrup (Bahnhofstr. 24, 48607 Ochtrup, Handel und der Vertrieb von Büro-Organisationsartikeln, Büromaschinen und Büroartikeln aller Art sowie alle in Zusammenhang damit stehenden Geschäfte und den Handel mit Büchern, soweit alle damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Steffers Verwaltungs GmbH, Ochtrup (Amtsgericht Steinfurt HRB 3077), Die Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Steffers GmbH, Ochtrup (AG Steinfurt HRB 3099) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2005.

2018-04-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2018 mit der Scheipers-EDV GmbH mit Sitz in Ochtrup verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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