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Steger & Windhagen GmbH Windenbau

Korrosionsschutz, Disclaimber, S&W..., Gesamtunternehmens, Binnenschifffahrt, Mutterfirma, Kundenstamm, Windenkonfigurator, beschränkter, Deckzubehör
Adresse / Anfahrt
Schrottinsel 2a
47138 Duisburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Steger, Wilhelm.

2007-11-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Windhagen, Andreas, Duisburg, *24.12.1969.

2009-10-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Windhagen, Wilfried, Kaufmann, Duisburg.

2011-03-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Wallner, Dirk, Duisburg, *26.11.1965.

2013-02-08:
Prokura erloschen: Kleinloh, Heinz Jürgen, Duisburg, *19.08.1943.

2020-02-07:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Schrottinsel 2 A, 47138 Duisburg.

2020-07-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 3 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Steger & Windhagen GmbH Windenbau. Neuer Unternehmensgegenstand: Sandstrahlarbeiten an Schiffen, das Reinigen von Schiffsmaschinenräumen, Industriereinigung, Maler- und Korrosionsschutzarbeiten, Wasserhöchstdruckspritzarbeiten, der Windenbau, Industrie-, Wasserbau- und Schiffsmechanik, Fabrikation und Reparatur sowie artverwandte Tätigkeiten.

2020-07-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.06.2020 mit der Steger & Windhagen GmbH Windenbau mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 8510) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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