2008-07-10: Nicht mehr Geschäftsführer: Gondert, Klaus, Trier, *19.06.1950; Grün, Gerd, Hetzerath, *03.08.1955.
2008-07-10: Mit der Theo Steil GmbH & Co.KG, Trier (Amtsgericht Wittlich, HRA 2377) als herrschendem Unternehmen ist am 06.06.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2008 zugestimmt.
2008-09-05: Neues Stammkapital: 154.450,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.450,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der SKW Theo Steil Kreislaufwirtschaft GmbH (Amtsgericht Wittlich, HRB 3697 beschlossen.
2008-09-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der SKW Theo Steil Kreislaufwirtschaft GmbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich, HRB 3697) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-03-02: Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Steil Entsorgung GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Gondert, Johannes, Mertesdorf, *11.04.1952. Bestellt als Geschäftsführer: Kühnel, Christian, Bitburg, *22.01.1970, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Prokura erloschen: Kühnel, Christian, Bitburg, *22.01.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bach, Michael, Trier, *11.02.1962; Strack, Ralf, Nohfelden, *16.06.1963.
2009-04-01: Nach Berichtigung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Kühnel, Christian, Bitburg, *22.01.1970.
2010-01-05: Der mit der Theo Steil GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich HRA 2377) am 06.06.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 24.11.2009 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2009 hat der Änderung zugestimmt.
2010-07-06: Bestellt als Geschäftsführer: Gondert, Stephan, Trier, *29.08.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin: Geschäftsführer: Kühnel, Christian, Bitburg, *22.01.1970, einzelvertretungsberechtigt.
2019-08-30: Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Gondert, Stephan, Kasel, *29.08.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.10.2021 mit der Hans Enders Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Altrich verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.