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Steiner Electronic Görlitz GmbH

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Adresse / Anfahrt
Nieskyer Straße 100
02828 Görlitz
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Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-06-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2010 zuletzt geändert am 21.12.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1 (Firma, bisher MEDIMAX Electronic Objekt Görlitz GmbH und Sitz, bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 63793) beschlossen. Geschäftsanschrift: Nieskyer Str. 100, 02828 Görlitz. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit elektronischen Geräten, insbesondere der Handel mit Gegenständen der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Elektrogeräten, Fotoartikeln, Tonträgern, PC/Multimedia und entsprechendem Zubehör sowie die Vermarktung von Diensten und Versicherungen in den vorstehend aufgeführten Bereichen, Vermarktung von Strom, Gas und Wasser sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerte. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rolink, Christoph, Korschenbroich, *08.11.1968; Sobol, Friedrich, Pirka / Österreich, *26.02.1963. Bestellt: Geschäftsführer: Steiner, Tommy, Leipzig, *23.07.1989, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Heinemann, Jörg, Meerbusch, *02.12.1967; Marmetschke, Volker, Mönchengladbach, *18.04.1962. Der am 18.06.2015 mit der MEDIMAX Zentrale Electronic SE mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 64950) geschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde durch Kündigung zum Ablauf des 31.12.2020 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.