2016-07-14: Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 auf 50.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Origo S.P. GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Halberstadt und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden der Gegenstand des Unternehmens und das Stammkapital geändert. Neuer Gegenstand: Die Fertigung und Herstellung von orthopädischen Produkten der Bereiche Orthetik, Prothetik, Reha-Sonderbau, Orthopädie-Schuhtechnik sowie der Handel mit Gesundheitsprodukten in den Bereichen Rehabilitationstechnik, Homecare und Sanitätshaus. Wegen fehlerhafter Umschreibung berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Origo S.P. GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Halberstadt ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-06-28: Die Gesellschaft hat als abführungsverpflichtete mit der Auxilium GmbH mit dem Sitz in Essen am 22.05.2017 einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 06.06.2017 zugestimmt.