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Steinwerk Raumland Böhl GmbH

Quarzit und Dachschiefer, Aufbereitung von Quarzit, Fachbetrieb zur Gewinnung..., Gewinnung und Aufbereitung, Internetauftritt der Demo
Adresse / Anfahrt
Tretebach 1
57319 Bad Berleburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2005-03-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 10. Januar 2005 hat in der Form der Anmeldung vom 14. März 2005 beschlossen, das Stammkapital der Gesellschaft und die Stammeinlagen von DM 100.000,00 entsprechend dem von der Europäischen Kommission festgesetzten amtlichen Umrechnungskurs auf EUR 51.129,19 umzustellen, das Stammkapital im Wege der Kapitalerhöhung zur Glättung durch Bareinzahlung um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag deshalb in § 3 (Stammkapital,Stammeinlagen) dementsprechend zu ändern. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschafterversammlung hat sodann den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Ergänzung des Katalogs der von der Gesellschafterversammlung zu genehmigenden Geschäfte), § 6 (Gesellschafterversammlung),§ 7 (Gesellschafterbeschlüsse), § 10 (Verfügungen über Geschäftsanteile), § 11 (Einziehung von Geschäftsanteile) § 12 (Ausscheiden aus der Gesellschaft) und § 13 (Erbfolge) geändert.

2008-09-01:
Bestellt zum Geschäftsführer: Böhl jun., Hermann, Bad Berleburg, *11.07.1962, Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für Rechtsgeschäfte mit der BERWILIT Wittgensteiner Blähschiefer GmbH & Co. KG, Sitz: Bad Berleburg-Raumland (AG Siegen HR A 7129) und der BERWILIT Wittgensteiner Blähschiefer Verwaltungsgesellschaft mbH, Sitz: Bad Berleburg-Raumland (AG Siegen HR B 6569). Nicht mehr Geschäftsführer: Böhl sen., Hermann, Bad Berleburg.

2008-11-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Böhl, Hans Ludwig, Diplom-Ingenieur, Bad Berleburg-Raumland.

2008-12-15:
Geschäftsanschrift: Tretebach 1, 57319 Bad Berleburg.

2009-04-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen. Die Gesellschaft hat als beherrschte Gesellschaft mit der Hermann Böhl Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bad Berleburg (AG Siegen HR B 8680) einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 30.03.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2010-09-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 5 (Geschäftsführung und Vertretung), § 8 (Jahresabschluss), § 10 (Verfügungen über Geschäftsanteile), § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 12 ( Ausscheiden aus der Gesellschaft, Abfindung), § 13 (Erbfolge), § 14 (Wettbewerbsverbot) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) der Betrieb eines Steinbruches und entsprechender Aufbereitungsanlagen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Böhl, Hermann, Bad Berleburg, *11.07.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-07-01:
Der mit der Hermann Böhl Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen HRB 8680) am 30. März 2009 abgeschlossene Ergebnisübernahmevertrag ist durch Vertrag vom 05. Juni 2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05. Juni 2013 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2016-11-25:
Nach Anpassung weiterhin: Bad Berleburg. Der mit der Hermann Böhl Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bad Berleburg (AG Siegen, HRB 8680) am 30. März 2009 abgeschlossene Ergebnisübernahmevertrag ist durch Kündigung vom 18. Mai 2016 zum 31. Dezember 2016 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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