2013-07-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2013. Geschäftsanschrift: Karlstraße 2, 75210 Keltern. Gegenstand: Ein- und Ausbau sowie Wartung und Reinigung von Tanks aller Art sowie die Erbringung von damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Böhnert, Michael, Keltern, *12.03.1982, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-11-08: Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 beschlossen. Sitz verlegt; nun: Karlsbad. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestr. 19, 76307 Karlsbad. Bestellt als Geschäftsführer: Noreikat, Horst, Straubenhardt, *05.04.1952. Nicht mehr Geschäftsführer: Böhnert, Michael, Keltern, *12.03.1982.
2013-11-22: Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Industriestr. 19/1, 76307 Karlsbad.
2014-02-14: Bestellt als Geschäftsführer: Steller, Claus-Jürgen, Remchingen, *11.11.1957. Nicht mehr Geschäftsführer: Noreikat, Horst, Straubenhardt, *05.04.1952.
2017-03-06: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2017 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 24.01.2017 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Steller, Claus-Jürgen, Remchingen, *11.11.1957 verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Claus-Jürgen Steller Tankservice e. K." mit Niederlassung in Karlsbad (Amtsgericht Mannheim HRA 707393) fortführt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.