2019-10-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2019. Geschäftsanschrift: Alte Poststr. 121, 46514 Schermbeck. Gegenstand: die Herstellung von Spezialsubstraten für den Erwerbsgartenbau (Zierpflanzenbau, Baumschulen, Landschaftsbau und Gemüsebau) und Blumenerden, des Weiteren der Handel mit diesen und anderen dazu benötigten Erzeugnissen, der Erwerb und Vertrieb von Roh- und Hilfsstoffen, ferner der Erwerb und die Anpachtung von Produktionsmitteln, Vertriebsausstatttung und Forderungen. Stammkapital: 1.975.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hengstermann, Heinrich-Gerhard, Leiwen, *08.12.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Baumeister, Franziska, Raesfeld, *19.06.1964; Grömping, Anja, Raesfeld, *03.06.1971. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stender Aktiengesellschaft, Schermbeck (Amtsgericht Duisburg, HR B 11877) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.09.2019. Der mit der Blumenerdenwerk Stender GmbH jetzt firmierend unter H.-G. Hengstermann GmbH, Schermbeck (Amtsgericht Duisburg, HR B 10835) am 16.12.2002 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag, ist durch Vertrag vom 04.09.2019 geändert. Die Hauptversammlung vom 04.09.2019 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-14: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hengstermann, Lars, Borken, *31.01.1977; Petersen, Dirk, Meerbusch, *01.07.1960; Pott, Ludger, Heede, *17.05.1970. Prokura geändert, nunmehr Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Grömping, Anja, Raesfeld, *03.06.1971.
2020-09-15: Bestellt als Geschäftsführer: Affeld, Sören, Mettmann, *07.10.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-06-07: Nicht mehr Geschäftsführer: Hengstermann, Heinrich-Gerhard, Leiwen, *08.12.1952.