2007-03-08: Die Gesellschafterversammlung hat am 22.12.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.464,59 um EUR 1035,41 auf EUR 26.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Neue Firma: Amanda Design GmbH.
2009-11-24: Geschäftsanschrift: Krummenstück 3, 56154 Boppard. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stenzhorn, Christian, Koblenz, *26.10.1978; Wickop, Frank Werner, Koblenz, *01.10.1975.
2015-09-09: Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Stenzhorn Juwelen GmbH. Von Amts wegen berichtigt Geschäftsanschrift: Krummenstücke 3, 56154 Boppard. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Schmuck, Juwelen, Edelsteinen und artverwandten Artikeln aller Art sowie die Durchführung von allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art. Wohnort geändert, weiterhin Geschäftsführer: Stenzhorn, Bettina, Nörtershausen, *20.01.1963, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2015 mit der Stenzhorn Juwelen GmbH mit Sitz in Boppard (Amtsgericht Koblenz, HRB 6070) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-01-22: Prokura geändert, nun: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Stenzhorn, Christian, Koblenz, *26.10.1978.
2020-10-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Stenzhorn, Bettina, Nörtershausen, *20.01.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Wickop, Frank Werner, Koblenz, *01.10.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Wickop, Frank Werner, Koblenz, *01.10.1975.