2022-01-04: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Schwarz, Stefanie, geb. Kienle, Steuerberaterin, Stuttgart, *02.08.1976; Schwarz, Volker, Steuerberater, Stuttgart, *16.12.1974.