2021-12-28: d.OPf.). Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaftsgesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Keller, Jürgen, Steuerberater, Altenstadt a.d.Waldnaab, *27.04.1961; Keller, Joachim, Steuerberater, Neustadt a.d.Waldnaab, *12.03.1987.